Hauptbahnhof: 34-Jähriger wandert ins Gefängnis

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Halle. BPol. Am Donnerstag, 6. Juni 2024, stellte eine Streife der Bundespolizei gegen 11 Uhr einen 34-Jährigen in Halle (Saale) fest und kontrollierte diesen.

Bei der Überprüfung seiner Personalien in der Fahndungsdatei der Polizei wurde bekannt, dass gegen den Somalier ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein vorlag. Demnach verurteilte ihn das Amtsgericht Rosenheim im November 2023 wegen des Erschleichens von Leistungen rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 600 Euro oder 60 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Einen der geforderten 60 Tagessätze zahlte der Verurteilte, doch dann blieben die Zahlungen aus. Dem Strafantritt stellte der Mann sich, trotz ergangener Ladung, nicht. Somit erließ jene Staatsanwaltschaft im April dieses Jahres den Strafvollstreckungshaftbefehl. Die Bundespolizisten eröffneten ihm diesen, nahmen ihn fest und mit zum Bundespolizeirevier Halle (Saale). Dort konnte er den freiheitserlösenden Betrag von 590 Euro nicht zahlen und wurde am selbigen Tag in eine naheliegende Justizvollzugsanstalt überstellt.

Die Einsatzkräfte informierten die ausschreibende Behörde über den Aufgriff und den Vollzug der Maßnahme.