Bundespolizei vollstreckt 4 Haftbefehle am Hautbahnhof

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Halle. BPOLI. Am Sonntag, 3. Juli 2022, konnte die Bundespolizei am Hallenser Hauptbahnhof gleich vier Haftbefehle vollstrecke.

Zunächst kontrollierten die Einsatzkräfte um 10:25 Uhr einen Reisenden. Es stellte sich heraus, dass der 30-Jährige mit einem Vollstreckungshaftbefehl seit Oktober 2021 durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart gesucht wird und im Juli 2021 wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz durch das Amtsgericht Stuttgart – Bad Cannstatt zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen oder einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt wurde. Die Beamten eröffneten dem Deutschen den Haftbefehl und nahmen ihn zunächst fest und mit zur Dienststelle. Dieser rief umgehend seine Mutter an und bat um finanzielle Hilfe. Der Stiefvater bezahlte die geforderte Strafe von 300 Euro. Anschließend konnte der Mann das Bundespolizeirevier auf freiem Fuß verlassen.

Nicht so viel Glück hatte ein 63-Jähriger, der um 17:40 Uhr einer polizeilichen Kontrolle unterzogen wurde. Die Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem ergab, dass der Deutsche durch die Staatsanwaltschaft Erfurt seit dem 08.06.2022 per Vollstreckungshaftbefehl gesucht wird. Er wurde bereits im September 2021 durch das Amtsgericht Erfurt wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 600 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt. Da der Verurteilte sich dem Strafantritt nicht stellte, erging der Haftbefehl. Den geforderten Betrag konnte der Mann nicht aufbringen, sodass er durch die eingesetzte Streife in die Justizvollzugsanstalt Halle verbracht wurde.

Zu guter Letzt wurde einer Streife der Bundespolizei am Abend gegen 19:30 Uhr durch das Sicherheitspersonal der Deutschen Bahn mitgeteilt, dass sich ein Mann trotz eines bestehenden Hausverbots im Hauptbahnhof aufhielt. Eine durchgeführte Abfrage im Fahndungssystem der Polizei brachte die nächsten beiden Haftbefehle ans Licht: Der Deutsche wurde durch die Staatsanwaltschaft Halle mit gleich zwei Vollstreckungshaftbefehlen gesucht. Demnach wurde der 59-Jährige wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Freiheitstrafe von 33 Tagen oder einer Geldstrafe von 495 Euro und wegen Diebstahls zu 40 Tagen oder einer Geldsumme von 600 Euro verurteilt. Aufgrund fehlender finanzieller Mittel wurde der Mann ebenfalls in die Justizvollzugsanstalt gebracht. Ihn erwartet neben seiner voraussichtlich 73-tägigen Haftstrafe eine Anzeige wegen des begangenen Hausfriedensbruchs.