Hauptbahnhof: Heranwachsende nehmen lebensgefährliche Abkürzung und missachten Hausverbot

Bundespolizei
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Halle. BPol. Am Mittwoch, 03. April 2024, wurde einer Streife des Bundespolizeireviers Halle (Saale) durch Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn gegen 18.55 Uhr mitgeteilt, dass zwei Personen am Hauptbahnhof Halle (Saale) unbefugt Gleise überquerten. Demnach nahm der 19-Jährige mit seiner 18-jährigen Begleiterin eine lebensgefährliche Abkürzung von Bahnsteig sechs zu Bahnsteig acht/neun.

Glücklicherweise kam es zu keinem Schaden der Personen und Beeinträchtigung im Bahnverkehr. Da sich die beiden ukrainischen Staatsangehörigen noch am Bahnsteig acht des Hauptbahnhofes befanden, nahmen die Bundespolizisten sich der Sache an. Bei Überprüfung der Personalien des Heranwachsenden in der Fahndungsdatei stellte sich heraus, dass der aktuelle Aufenthaltsort des jungen Mannes durch die Staatsanwaltschaft Bremen wegen Diebstahls ersucht wurde.

Die Einsatzkräfte belehrten die Beiden über ihr Fehlverhalten und eröffneten ihnen ein Bußgeldverfahren. Trotz der eingehenden Belehrung verhielten sich die Betroffenen uneinsichtig. Die Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn stellten aufgrund ihres regelwidrigen Verhaltens ein Hausverbot für den Hauptbahnhof Halle (Saale) aus.

Mit dieser Ausstellung und Beendigung aller polizeilich notwendigen Maßnahmen verwiesen die Beamten die Polizeipflichtigen des Bahnhofes. Der ausgesprochene Platzverweis und die Ausstellung des geltenden Hausverbotes hielt die Heranwachsenden jedoch davon nicht ab, den Hauptbahnhof um 20.30 Uhr nochmals zu betreten und sich in diesem aufzuhalten. Eine Streife stellte erneut die Tatverdächtigen fest, eröffnete den Tatbestand des Hausfriedensbruchs und verwies sie des Platzes.

Gegen die Polizeipflichtigen wurde nun ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des unbefugten Aufenthaltes in den Gleisen eingeleitet. Des Weiteren wurde die ausschreibende Behörde über den aktuellen Aufenthaltsort des jungen Ukrainers durch die Bundespolizisten informiert.

In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut eindringlich darauf hin: Bahnanlagen sind kein freies Gelände! Erwachsene und Kinder begeben sich mit ihrem Handeln unbewusst in Lebensgefahr. Die Züge nähern sich fast lautlos an und können je nach Windrichtung oft sehr spät wahrgenommen werden. Außerdem geht von den vorbeifahrenden Zügen eine enorme Sogwirkung aus, die ebenfalls zu gravieren-den, wenn nicht sogar tödlichen Unfällen führen kann.