Magdeburg. STK. Ein neues Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes bildet regional bedeutende Kulturformen ab und macht so Sachsen-Anhalts kulturelle Vielfalt deutlich. Zum Start gibt es dort zehn Eintragungen.
Neben sieben Kulturformen, die in den vergangenen Jahren ins Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen wurden und damit automatisch auch auf der Landesliste geführt werden, stehen drei Neueintragungen: das „Gebrauchshundewesen“, die „Fertigungstechnik des Prägebriketts“ und das „Philanthropische Leben und Lernen an der Schule der Menschenfreundschaft“.
Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra betont: „Sachsen-Anhalt verfügt über eine reiche Geschichte mit einer Vielzahl an bewahrenswerten Traditionen und Bräuchen. Das Landesverzeichnis dient auch der Sichtbarkeit dieses immateriellen Kulturerbes, denn gerade diese überlieferten Kulturformen tragen einen wesentlichen Teil zu unserer Identität bei. Es ist wichtig, dass sie aktiv gelebt und an kommende Generationen weitergegeben werden.“
Im Landesverzeichnis werden geführt:
- „Gebrauchshundewesen“ (2024)
- „Fertigungstechnik des Prägebriketts“ (2024)
- „Philanthropischen Leben und Lernen an der Schule der Menschenfreundschaft“ (2024)
- „Salzwirker-Brüderschaft im Thale zu Halle“ (Bundesverzeichnis seit 2014)
- „Finkenmanöver im Harz“ (Bundesverzeichnis seit 2014)
- „Schachtradition Ströbeck“ (Bundesverzeichnis seit 2016)
- „Pfingsttanz der Verbandsgemeinde Grund-Helbra“ (Bundesverzeichnis seit 2018)
- „Spergauer Lichtmeß“ (Bundesverzeichnis seit 2018)
- „Grasedanz im Harz“ (Bundesverzeichnis seit 2020)
- „Bad Dürrenberger Brunnenfest“ (Bundesverzeichnis seit 2023).
Unter dem Begriff „Immaterielles Kulturerbe“ werden lebendige kulturelle Ausdrucksformen verstanden. Diese prägen die lokale, regionale oder überregionale Identität und stärken den Zusammenhalt in einer Gemeinschaft, oftmals generationsübergreifend. Mit diesen Ausdrucksformen sind traditionelles Wissen, wie auch dazugehörige Instrumente, Objekte und Artefakte sowie von Generation zu Generation weitergegebene Fertigkeiten verbunden, die heute noch lebendig sind.
Das UNESCO-Übereinkommen definiert folgende Bereiche:
- mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen (einschließlich der Sprache der Träger),
- darstellende Künste wie Musik, Tanz und Theater
- gesellschaftliche Bräuche
- soziale Praktiken
- Rituale und Feste
- Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum
- das Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken
Gruppen, Vereine und Einzelpersonen können alle zwei Jahre bei der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur ihre Bewerbungen einreichen. Eine Expertenkommission prüft sie und entscheidet über die Aufnahme in das Landesverzeichnis und darüber, ob die Bewerbung zudem für die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis vorgeschlagen werden soll.
Weiterführende Informationen: https://kultur.sachsen-anhalt.de