Merseburg/Halle. BPOLI. Bundespolizisten kontrollierten am 01. August 2022, gegen 11:45 Uhr einen Mann am Bahnhof Merseburg. Bei der Personalienüberprüfung im polizeilichen Informationssystem stellte sich heraus, dass der 34-Jährige gleich zwei Mal durch die Staatsanwaltschaft Halle per Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde. Das Amtsgericht Merseburg verurteilte den Deutschen bereits im März 2021 und im September 2021 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln jeweils zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen oder 600 Euro Geldstrafe.
Da er weder die Geldstrafen zahlte, noch sich den jeweiligen Strafantritten stellte, ergingen die beiden Vollstreckungshaftbefehle im November 2021 beziehungsweise Juli 2022. Diese wurden dem Gesuchten eröffnet. Der Verurteilte wurde verhaftet und zur Dienststelle gebracht. Bei der Durchsuchung wurde ein szenetypisches Cliptütchen, welches vermutlich Crystal beinhaltete, fest- und sichergestellt.
Da er die geforderte Summe von 1200 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er durch die eingesetzte Streife der Justizvollzugsanstalt Halle zugeführt. Zu seiner Haftstrafe kommt nun noch eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.