Brehna: Arbeitgeberin zahlt Geldstrafe für 35-Jährige

Bundespolizei
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Brehna. BPOL. Eine 35-Jährige wird seit März 2023 durch die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau per Vollstreckungshaftbefehl gesucht. Demnach wurde die Deutsche durch das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen im März des vergangenen Jahres wegen Leistungserschleichung zu einer Geldstrafe von 1.600 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen verurteilt.

Da die Frau weder die Geldstrafe zahlte, noch sich, trotz ergangener Ladung, dem Strafantritt stellte, erging der Haftbefehl. Am Mittwoch, den 31. Mai 2023 trafen Bundespolizisten die Gesuchte gegen 10 Uhr in Brehna an. Ihr wurde der Haftbefehl eröffnet und ausgehändigt. Die Polizeipflichtige bat die Beamten ihre Arbeitsgeberin hinzuziehen zu dürfen. So wurde diese im Einverständnis der Frau in Kenntnis gesetzt.

Die Arbeitsgeberin fasste sich ein Herz und bezahlte stellvertretend für die Frau die Geldstrafe von 1.600 Euro. Nach Beendigung aller polizeilich notwendigen Maßnahmen, konnte die Frau ihren Weg fortsetzen. Die ausschreibende Behörde wurde über die Eröffnung des Haftbefehls und die Zahlung des Geldbetrages in Kenntnis gesetzt.