Die kommunalen Kern- und Extrahaushalte in Sachsen-Anhalt verfügten 2025 über ein Finanzvermögen von 11,2 Mrd. Euro. Davon entfielen 9,2 Mrd. Euro auf den nicht-öffentlichen und 1,9 Mrd. Euro auf den öffentlichen Bereich. 71,8 % des Finanzvermögens lagen in den Kernhaushalten, 28,2 % in den Extrahaushalten. Gegenüber 2024 stieg das Finanzvermögen um 0,6 Mrd. Euro bzw. 5,9 %.
Anteilsrechte weiterhin größte Vermögensposition
Mit 7,9 Mrd. Euro (70,4 %) stellten die Anteilsrechte erneut den größten Anteil am kommunalen Finanzvermögen. Es folgten Bargeld und Einlagen mit 1,6 Mrd. Euro (14,7 %), davon 1,3 Mrd. Euro in den Kernhaushalten und 0,4 Mrd. Euro in den Extrahaushalten. Während die Bargeldbestände gegenüber dem Vorjahr um 76,2 % sanken, nahmen die Einlagen um 13,4 % zu. Insgesamt stiegen Bargeld und Einlagen in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich von 0,6 Mrd. Euro (2015) auf 1,6 Mrd. Euro (2025).
Finanzvermögen je Einwohnerin und Einwohner gestiegen
Das Finanzvermögen der kommunalen Kernhaushalte erhöhte sich 2025 um 215,27 Euro je Einwohnerin und Einwohner auf 3.770,50 Euro (2024: 3.555,23 Euro).
Landkreise mit geringstem Finanzvermögen
Die Kernhaushalte der kreisangehörigen Gemeinden und Verbandsgemeinden verfügten 2025 über ein Finanzvermögen von 4,5 Mrd. Euro und damit über 55,6 % des kommunalen Finanzvermögens der Kernhaushalte. Auf die kreisfreien Städte entfielen 2,7 Mrd. Euro (33,2 %), auf die Landkreise 0,9 Mrd. Euro (11,3 %).
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt.
Hinweis:
Kernhaushalte bestehen aus den Haushalten des Bundes, des Landes, der Gemeinden/Gemeindeverbände und der Sozialversicherung. Extrahaushalte umfassen alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die im Sinne des ESVG 2010 zum Sektor Staat zählen.
Der öffentliche Bereich bezeichnet das Finanzvermögen beim Bund, bei Ländern, bei Gemeinden und Gemeindeverbänden, bei Zweckverbänden, bei der Sozialversicherung, bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen sowie bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen. Der nicht-öffentliche Bereich bezeichnet das Finanzvermögen bei Kreditinstituten, beim sonstigen inländischen Bereich sowie beim sonstigen ausländischen Bereich.