Die Landesregierung will verschiedene kommunalrechtliche Vorschriften ändern und damit die Eigenverantwortung der Kommunen weiter stärken. Das entsprechende Gesetz soll Mitte Dezember 2023 in den Landtag eingebracht werden und am 1. Juli 2024 in Kraft treten.
Folgende Änderungen stehen dabei im Fokus:
- Zur Stärkung der kommunalen Eigenverantwortung sollen Genehmigungsvorbehalte und Anzeigepflichten abgebaut und die Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigungen erleichtert und erweitert werden.
- Den Kommunen soll daher dauerhaft die Option gegeben werden, Sitzungen der kommunalen Vertretungen und Gremien unabhängig von außergewöhnlichen Notsituationen hybrid, also mit Teilnehmenden vor Ort und online zugeschaltet, durchzuführen. Die während der Corona-Pandemie geschaffenen Möglichkeiten für kommunale Mandatsträger, an Sitzungen kommunaler Gremien auch per Videokonferenztechnik teilzunehmen, sollen zudem verstetigt werden.
- Unter Einbeziehung der Erfahrungen der Kommunen und Kommunalaufsichtsbehörden sollen kommunalrechtliche Regelungen an Praxisbedürfnisse angepasst und im Interesse der Rechtssicherheit Anwendungs- und Auslegungsprobleme beseitigt werden.
- Um durch kommunale Zusammenarbeit Synergien nutzen zu können und um finanzielle, personelle und technische Ressourcen effizienter einzusetzen, sollen die bestehenden Formen der Zusammenarbeit an die Erfahrungen der kommunalen Praxis angepasst und die Gestaltungsspielräume der Kommunen für eine Zusammenarbeit in Arbeitsgemeinschaften und mittels Zweckvereinbarung erweitert werden.
- Nach Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetzes auf Bundesebene soll mit dem Gesetzentwurf zudem die Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, landesrechtlich umgesetzt werden.