Zahl der Beziehenden von Hilfe zum Lebensunterhalt gesunken

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Halle/StatLa. Ende 2025 erhielten 7.360 Personen Hilfe nach dem 3. Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) von den Sozialhilfeträgern in Sachsen-Anhalt. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, entsprach das einem Rückgang zum Vorjahr um 1,0 % (-75 Personen).

Mehr Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt bei über 60-Jährigen

Die Zahl der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger außerhalb von Einrichtungen sank im Vergleich zum Vorjahr um 90 Personen (-2,0 %), die Zahl der Leistungsberechtigten in Einrichtungen stieg um 0,7 % (+20 Personen). Der Altersdurchschnitt der Empfängerinnen und Empfänger insgesamt betrug wie im Vorjahr 51 Jahre.

Der Zuwachs in der Altersgruppe der über 60-Jährigen hielt weiter an. Erhielten Ende 2024 noch 3.485 Bezugsberechtigte Hilfe zur Deckung des notwendigen Grundbedarfs, waren es am 31.12.2025 nun 3.515 (+0,9 %; +30 Personen). 850 von ihnen hatten keine deutsche Staatsangehörigkeit. Mehr als die Hälfte der Seniorinnen und Senioren (57,6 %) hatten ihren Lebensmittelpunkt in einer Wohneinrichtung.

Unterstützung zum Lebensunterhalt bei Kindern und Jugendlichen

1.235 Kinder und Jugendliche erhielten staatliche Unterstützung, um einen Teil des täglichen Bedarfs an Nahrung, Kleidung und Unterkunft zu decken (-25 Personen gegenüber 2024).

3.085 Beziehende von Hilfe zum Lebensunterhalt waren alleinstehend oder alleinerziehend

Der Anteil der weiblichen Hilfesuchenden ist leicht gestiegen. Lag dieser am 31.12.2024 bei 42,0 %, stieg er 2025 auf 42,7 %. Ende 2025 waren 3.085 Personen alleinstehend oder alleinerziehend, in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft (einschl. eheähnlicher oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften) lebten 415 Beziehende.