Im Jahr 2025 sank der Anteil der Menschen in Sachsen-Anhalt, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, leicht auf 24,1 %. Dies ist ein Rückgang um 1,8 Prozentpunkte gegenüber 2024. Bereits 2024 war die Quote von 28,2 % (2023) um 2,3 Punkte gesunken. In Deutschland lag der Wert 2025 bei 21,2 %.
Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 60 % des mittleren Einkommens (Median) hat. Im Jahr 2025 traf dies auf 21,3 % der Menschen in Sachsen-Anhalt zu. Für eine alleinlebende Person lag die Grenze bei 1. 445 Euro netto pro Monat, für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren bei 3.034 Euro.
13 Prozent der unter 65-Jährigen lebten 2025 in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbstätigkeit, das heißt, die Mitglieder waren kaum oder gar nicht berufstätig. Sozialer Ausschluss kann auch durch erhebliche materielle und soziale Entbehrung entstehen: Menschen können wichtige Rechnungen nicht bezahlen, keine Urlaubsreise machen oder kaum soziale Kontakte pflegen. Insgesamt werden hierbei 13 verschiedene Kriterien definiert. Liegen 7 davon vor, gilt der Haushalt als erheblich von materieller und sozialer Entbehrung betroffen. In Sachsen-Anhalt betraf dies 3,8 % der Bevölkerung.
Die Ergebnisse entstammen der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). In Deutschland ist die Erhebung seit dem Jahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Die Angaben zum Einkommen beziehen sich auf das Jahreseinkommen 2024.
Angaben/Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt.