Magdeburg. MI/LSA. Im kommenden Jahr sind wieder allgemeine Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt. Mehr als ein Jahr vor den Wahlen verabschiedete der Landtag heute eine entsprechende Änderung des Kommunalwahlgesetzes Sachsen-Anhalt. Damit werden gesetzliche Regelungen für eine praktikablere und einfachere Durchführung der Wahlen angepasst, Terminketten für Direktwahlen entzerrt und weniger Zulassungsverfahren bei Stichwahlen nötig. Der Gesetzentwurf war von der Landesregierung initiiert und im Januar 2023 in den Landtag eingebracht worden.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Rechtzeitig vor den nächsten allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2024 werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen weiterentwickelt und optimiert. Das bedeutet sowohl für Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber, die Wahlvorschläge einreichen, als auch für die Beteiligten in den Wahlbehörden eine bessere Handhabung vor und nach den Urnengängen. So entfallen beispielsweise Doppelprüfungen, Normen werden präziser und klarer formuliert und Wahlfristen vereinheitlicht.“
Verschiedene Änderungen sollen dazu beitragen, das Wahlverfahren einfacher und effizienter zu gestalten. So ist es künftig für weniger Parteien nötig, ihre Beteiligung an einer Kommunalwahl vorab bei der Landeswahlleitung anzumelden, um ihre Parteieigenschaften prüfen zu lassen (Wahlanzeigen). Damit werden entbehrliche Doppelprüfungen während einer Wahlperiode vermieden.
Zudem entfällt bei Stichwahlen ein weiteres Zulassungsverfahren. Bei Direktwahlen (etwa für das Amt des Bürgermeisters oder Landrates) werden die Fristen vorverlegt und an jene für Vertretungswahlen (etwa für den Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag) angeglichen. Durch die Entzerrung dieser Terminketten wird Bewerberinnen und Bewerbern nicht nur mehr Zeit gewährt, um die nötigen Unterlagen einzureichen oder notwendige Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Auch die Organisatorinnen und Organisatoren der Kommunalwahlen bekommen so mehr Zeit, um Stimmzettel zu drucken und die Ausübung der Briefwahlen vorzubereiten. Damit wird auch darauf reagiert, dass der Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler zurückliegend gestiegen ist.
Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs hat die Landesregierung Erfahrungen aus der kommunalen Praxis zugrunde gelegt. Die Änderungsvorschläge für das Kommunalwahlgesetz wurden in enger Vorabstimmung mit mehreren Kreiswahlleitern erarbeitet. Auch die Kommunalen Spitzenverbände und der Landesbehindertenbeauftragte wurden einbezogen.