Erdgaspreisanpassung: EVH reicht staatliche Umlagen durch

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Halle. SWH/EVH. Die von der Bundesregierung beschlossenen und bundesweit ab 01. Oktober 2022 geltenden neuen Umlagen auf Erdgas gibt die EVH GmbH zum 01. November 2022 an alle Kundinnen und Kunden der Grundversorgung und Halplusprodukte weiter.

Mit der neu eingeführten Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 Ct/kWh (nach § 26 Energiesicherungsgesetz) sollen Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung ausgefallener russischer Gaslieferungen gleichmäßig auf alle Erdgaskunden in Deutschland verteilt werden. Zusätzlich hat die Bundesregierung die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 Ct/kWh (nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz) erhoben. Diese wird dazu genutzt, die deutschen Gasspeicher ausreichend zu füllen.

Mehrwertsteuer auf sieben Prozent abgesenkt

Für den Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 hat die Bundesregierung die Senkung der Mehrwertsteuer für Erdgas angekündigt. Bis zum heutigen Zeitpunkt liegt noch keine gesetzliche Regelung vor. Das Erdgas soll mit sieben Prozent versteuert werden. Diese Senkung gibt die EVH dann unmittelbar an die Kunden weiter.

Änderung der Monatsabschläge

Um für die Kunden massive Nachzahlungen zu vermeiden, wird die EVH die Abschläge um 25 Prozent im Gas anpassen. Die Kundinnen und Kunden müssen nichts tun.