Innenministerium ordnet Trauerbeflaggung an

Trauerbeflaggung
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Magdeburg/MI. Als Zeichen der Anteilnahme mit den Opfern des Anschlags auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt ordnet das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Trauerbeflaggung an.

Die Beflaggung ist ab sofort bis einschließlich Montag, 23. Dezember 2024, an allen Dienstgebäuden des Landes angeordnet.

Die Anordnung gilt für alle obersten Landesbehörden, die ihnen nachgeordneten Behörden und Dienststellen sowie die ihrer Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie für die Landkreise und Gemeinden.