Übergangsweise Unterkunft zur Erstaufnahme von Asylsuchenden in Nebra

Menschen Bevölkerung Sachsen-Anhalt
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Magdeburg. MI/LSA. Das Land Sachsen-Anhalt nimmt in den kommenden Tagen eine weitere Außenstelle der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) in Betrieb. Zu diesem Zweck wurde die Jugendherberge in Nebra (Unstrut) im Burgenlandkreis angemietet, um dort befristet Asylsuchende unterzubringen. Die Vorbereitungen sind weitgehend abgeschlossen, sodass die temporäre Außenstelle voraussichtlich in dieser Woche in Betrieb genommen werden kann. Derzeit ist vorgesehen, die Einrichtung über die Wintermonate bis voraussichtlich März 2023 zu nutzen.

Hintergrund der Einrichtung eines weiteren Übergangsquartiers ist, dass bundesweit seit September 2022 wieder mehr Asylsuchende ankommen. Das Land hat seither die Kapazitäten der ZASt schrittweise ausgebaut und auch zusätzliche temporäre Außenstellen in Betrieb genommen. Damit sollen die Kommunen bei der Aufnahme zeitweise entlastet werden, da auch dort die Kapazitäten zunehmend ausgelastet sind.

Im Übergangsquartier in Nebra (Unstrut) gibt es bis zu 136 Plätze. Das Objekt wird durch einen Wachschutz rund um die Uhr bewacht. Auch eine soziale Betreuung der Asylsuchenden ist sichergestellt. Zudem werden in dem Übergangsquartier nur Asylsuchende untergebracht, die zuvor negativ auf das Coronavirus getestet wurden.

Hintergrund
Sachsen-Anhalt hat eine bundesgesetzliche Verpflichtung Asylsuchende aufzunehmen. Der Anteil an der bundesweiten Aufnahme wird nach dem Königsteiner Schlüssel berechnet und beläuft sich für Sachsen-Anhalt auf 2,7 Prozent. Im Jahr 2022 sind bisher mehr als 5.300 Zugänge von Asylsuchenden in der Erstaufnahme des Landes registriert worden.

Asylsuchende werden nach ihrer Ankunft in Sachsen-Anhalt zunächst in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber untergebracht und von dort in die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Die befristete Nutzung von zusätzlich angemieteten ZASt-Außenstellen soll es ermöglichen, der bundesgesetzlichen Aufnahmeverpflichtung weiter nachzukommen und die Aufnahmekommunen weiter zeitweise zu entlasten.