Wohngeldempfänger in Sachsen-Anhalt erhalten zweiten Heizkostenzuschuss Ende März

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Am 20. Oktober 2022 hat der Bundestag die Zahlung eines zweiten Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger beschlossen. Ursprünglich geplant war die Auszahlung bis Ende 2022. Den zweiten Heizkostenzuschuss in Höhe von 415 Euro für eine Person, für zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro erhalten Wohngeldhaushalte, die mindestens einen Monat Wohngeld in der Zeit vom 1. September 2022 bis 31 . Dezember 2022 bezogen haben.

Nach Informationen des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales sind die erforderlichen Programmierungen für die Bewilligung und Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses nun weit
fortgeschritten, so dass der zweite Heizkostenzuschuss in Sachsen-Anhalt Ende März ausgezahlt werden soll.