Tourismus in Sachsen-Anhalt auch im Mai 2022 deutlich ansteigend gegenüber dem Vorjahr

Liegestühle
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Halle. StatLa. Die vorläufigen Ergebnisse der Monatserhebung im Tourismus wiesen für die Beherbergungsbetriebe im Mai 2022 knapp 320.200 Gästeankünfte sowie rund 786.700 Übernachtungen aus. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, war das sowohl bei den Gästen (Mai 2021: 75.246) als auch bei den Übernachtungen (247.264) ein deutliches Plus im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Die Gäste kamen zu einem Anteil von 93,7 % überwiegend aus dem Inland. Es stiegen die Gäste- und Übernachtungszahlen. Mit knapp 20.200 Gästen aus dem Ausland waren dies 250,9 % mehr als im Mai des Vorjahres. Die Übernachtungszahlen von Gästen aus dem Ausland lagen mit rund 54.400 um 133,7 % höher als im Vorjahresmonat.

Von den in die Erhebung einbezogenen Beherbergungsbetrieben waren 1.097 im Mai 2022 geöffnet (Mai 2021: 943 geöffnete Beherbergungsbetriebe). Die angebotenen Schlafgelegenheiten waren zu 33,0 % ausgelastet (Mai 2021: 13,2 %). Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste betrug 2,5 Tage. Im Mai des Vorjahres betrug die durchschnittliche Aufenthaltsdauer 3,3 Tage.

In der Betrachtung nach einzelnen Betriebsarten gab es im Mai 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat durchgängig mehr Gäste und Übernachtungen. Am deutlichsten fiel das Plus auf Erholungs- und Ferienheime, Jugendherbergen und Hütten und Ferienzentren. Auch in weiteren Betriebsarten konnten überdurchschnittliche Werte verbucht werden. So verzeichnete die Hotellerie 287,7 % mehr Gäste und 252,0 % mehr Übernachtungen, die Hotels garnis 212,6 % mehr Gäste und 149,3 % mehr Übernachtungen und die Pensionen 244,1 % mehr Gäste und 141,8 % mehr Übernachtungen.

Die Reisegebiete verzeichneten im Mai 2022 wieder einen deutlichen Anstieg an Gäste und Übernachtungen als im Vorjahresmonat. Den mit Abstand größten Anstieg der Gäste- und Übernachtungszahlen gab es in den Reisegebieten Altmark und in den Beherbergungsbetrieben im Harz und Harzvorland.

In die Monatserhebung im Tourismus sind einbezogen Beherbergungsbetriebe mit zehn und mehr Schlafgelegenheiten und Campingplätze mit 10 und mehr Stellplätzen.