Finanzielle Unterstützung an Mitteldeutsche Flughafen AG wird zurückgefahren
Magdeburg/STK. Die beiden Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden sind von großem volkswirtschaftlichen Nutzen für den Freistaat Sachsen und für Sachsen-Anhalt. Das ist das Ergebnis einer Studie, die im Auftrag der Mitteldeutschen Flughafen AG (MFAG) vom Institut der Deutschen Wirtschaft Köln Consult erstellt worden ist. Mit beiden Flughäfen werden eine Bruttowertschöpfung von insgesamt 4,6 Milliarden Euro erzielt sowie 52.276 Arbeitsplätze gesichert. Die Steuereinnahmen betragen jährlich 875 Millionen Euro. Damit übersteigen die Steuereinnahmen auf Länder- und kommunaler Ebene die getragenen Kosten um mehr als das Sechsfache. Finanzminister Michael Richter kündigte an, die finanzielle Unterstützung an die Mitteldeutsche Flughafen AG bis 2030 grundsätzlich auf Null zurückfahren zu wollen.
Gleichzeitig forderte er die Bundesregierung auf, die Standortkosten für deutsche Flughäfen zu senken. „Während in Europa der Flugverkehr fast wieder Vor-Corona-Niveau erreicht hat und zum Teil sogar darüber liegt, ist in Deutschland das Gegenteil der Fall. Der innerdeutsche Flugverkehr ist im Vergleich vor der Corona-Pandemie um 50 Prozent eingebrochen. Das muss sich ändern.“
Der Studie zufolge gehen von beiden Flughäfen große direkte und indirekte Effekte für die Gesamtwirtschaft aus. Jeder Euro Wertschöpfung an einem der Flughäfen erzeugt weitere 1,50 Euro Wertschöpfung in der Gesamtwirtschaft. Jeder direkt Beschäftigte führt im Mittel zu rund zwei zusätzlichen Arbeitsplätzen. Etwa zwei Drittel des Gesamteffektes verbleibt in Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Zudem bestätigt die Studie die große Bedeutung der sächsischen Flughäfen für die Industrie, Wissenschaft und den Tourismus. Der Flughafen Leipzig/Halle ist Deutschlands zweitgrößter Luftfrachtstandort und wird gleichzeitig als eine Grundvoraussetzung für die am Standort sich entwickelnde Luftfahrtindustrie betrachtet. Die beiden Flughäfen in Leipzig/Halle und Dresden bilden – direkt und indirekt – die volkswirtschaftlich bedeutsame Grundlage für Zehntausende Arbeitsplätze.
„Wir wollen stabile, wirtschaftlich tragfähige Flughäfen, die ihre Rolle als Wachstumsmotoren für Mitteldeutschland auch in Zukunft erfüllen können“, so Finanzminister Michael Richter, „Die MFAG steht bei den gegenwärtigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen noch vor großen Herausforderungen, um den Sanierungsprozess erfolgreich zu beenden. Daher werden der Freistaat Sachsen und Sachsen-Anhalt der MFAG Aufwendungen nichtwirtschaftlicher Art wie zum Beispiel für Sicherheit und Feuerwehr teilweise erstatten.“
So sieht eine neue Vereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen und Sachsen-Anhalt vor, dass Kompensationsleistungen für die MFAG von insgesamt 37 Millionen (Mio.) Euro in 2026 auf 28 Mio. Euro in 2027, 21 Mio. Euro in 2028, 13 Mio. Euro in 2029 und schließlich auf Null ab 2030 gesenkt werden. An dem Kostenersatz beteiligen sich der Freistaat Sachsen zu 81,3 Prozent und das Land Sachsen-Anhalt zu 18,7 Prozent. Für Sachsen-Anhalt bedeutet dies einen Zuschussbetrag von insgesamt 11,6 Mio. Euro, über drei Jahre verteilt. Der Beitrag des Landes Sachsen-Anhalt dient dabei ausschließlich der Unterstützung für die Wahrnehmung von Aufgaben am Flughafen Leipzig/Halle.
Der Flughafen Dresden ist hingegen essenziell für den Freistaat Sachsen und die Landeshauptstadt Dresden. Vor diesem Hintergrund erhält der Flughafen Dresden ab 2027 und bis zunächst 2030 zusätzlich einen Strukturausgleich für Kosten nichtwirtschaftlicher Art in Höhe von jährlich neun Mio. Euro. Diese Summe wird ausschließlich durch die sächsische Seite erbracht.
Die Vereinbarung muss noch von den Ministerpräsidenten beider Länder unterzeichnet werden.