Halle. StatLa. 2021 stellten laut Unternehmensregister 41 Niederlassungen in Sachsen-Anhalt alkoholhaltige Getränke her, die sich z. B. für Faschingspartys eignen. Das teilt das Statistische Landesamt anlässlich des bevorstehenden Rosenmontages mit.
Davon waren jeweils ähnlich viele Niederlassungen in der Herstellung von Bier (13), Spirituosen (14) und Traubenwein (13) aktiv, allerdings nur 1 in der Herstellung von Fruchtweinen.
Die meisten gehörten mit weniger als 10 abhängig Beschäftigten zur untersten Beschäftigtengrößenklasse. Lediglich 7 Niederlassungen (17 %) meldeten 10 Angestellte oder mehr.
In der Herstellung von Getränken, ohne Herstellung von Mineralwasser und Erfrischungsgetränken, waren 2021 insgesamt 661 abhängig Beschäftigte tätig. Davon waren 603 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und 58 geringfügig Beschäftigte. Auf die Herstellung von Bier entfielen 242, auf die Herstellung von Traubenwein 347 Beschäftigungsverhältnisse.
Die Angaben stammen aus dem Unternehmensregistersystem (URS). Eine Niederlassung wird dann in die Auswertung mit einbezogen, wenn sie kumuliert über die 12 Monate des Berichtsjahres mindestens eine(n) sozialversicherungspflichtig Beschäftigte(n) oder mindestens 12 geringfügig entlohnt Beschäftigte aufweist oder wenn sie den einzigen Standort einer rechtlichen Einheit bildet, welche im Berichtsjahr einen Umsatz von mehr als 22.000 Euro aufweist.