Mikrozensus 2024 startet: 13.000 Haushalte werden befragt

Statistisches Landesamt
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Halle. StatLa. Auch in diesem Jahr werden im Rahmen des Mikrozensus wieder rund 13.000 Privathaushalte in Sachsen-Anhalt vom Statistischen Landesamt befragt. Diese jährlich durchgeführte repräsentative Haushaltsbefragung gibt Antworten auf von Politik, Wissenschaft und Medien häufig gestellte Fragen. Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben: Unter welchen Bedingungen leben die Menschen in Sachsen-Anhalt? Wie ist die Bildungs- und Erwerbssituation der Bevölkerung? Wie viele Familien mit Kindern oder Alleinerziehende gibt es? Wie viele Menschen haben einen Migrationshintergrund? Der Mikrozensus liefert wichtige sozioökonomische Strukturinformationen zur Bevölkerung.

Seit dem Jahr 2021 sind neben den Fragen zur europäischen Erhebung zu „Einkommen und Lebensbedingungen“ (EU-SILC) auch Fragen zur europäischen Erhebung „Private Haushalte in der Informationsgesellschaft” (IKT) als Unterstichprobe im Mikrozensus integriert. Ergänzt wird die Befragung im Jahr 2024 durch zusätzliche Fragen zum Pendlerverhalten.

Ablauf

Für den Mikrozensus im Rahmen einer Stichprobe erhalten ausgewählte Haushalte Sachsen-Anhalts Post vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt. Mit diesen Briefen wird die Befragung überwiegend durch ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauftragte vor Ort angekündigt. Diese unterstützen im Auftrag des Statistischen Landesamtes die auch als „kleine Bevölkerungszählung“ (Mikrozensus) benannte jährliche Haushaltsbefragung. Die Befragung durch Erhebungsbeauftragte kann entweder telefonisch oder persönlich durchgeführt werden. Der Haushalt kann die Auskünfte auch online (nach Zustellung der Zugangsdaten) erteilen, den Erhebungsbogen selbst ausfüllen und direkt an das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt senden oder ein Telefoninterview mit dem Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt durchführen.

Die rund 90 für Sachsen-Anhalt tätigen Erhebungsbeauftragten sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Geheimhaltungspflicht und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Sie dienen ausschließlich der Hochrechnung zu Landes- bzw. Regionalergebnissen. Die Auskünfte werden nach Eingang der Unterlagen im Statistischen Landesamt anonymisiert.

Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 7. Dezember 2016 beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBl. I S. 2826).

Weitere Informationen finden Sie auch im Themenbereich „Mikrozensus“ auf der Internetseite des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt unter https://statistik.sachsen-anhalt.de/themen/bevoelkerung-mikrozensus-freiwillige-haushaltserhebungen/mikrozensus.

Hintergrund
Der Mikrozensus wird bereits seit 1957 jedes Jahr bei 1 Prozent aller Haushalte im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Es handelt sich um eine sogenannte Flächenstichprobe, das heißt, es werden nach einem statistisch-mathematischen Zufallsverfahren Straßenzüge bzw. Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen „ausgelosten“ Gebäuden wohnen, werden bis zu 4-mal in 5 aufeinanderfolgenden Jahren befragt. Nach erfolgter 4. Befragung werden diese Haushalte durch neue Stichprobenhaushalte ersetzt.

Die Qualität der Ergebnisse hängt dabei von der Einhaltung der repräsentativen Auswahl ab. Deshalb besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen nach § 13 des Mikrozensusgesetzes in Verbindung mit § 15 des Bundesstatistikgesetzes für den überwiegenden Teil der Fragen Auskunftspflicht. Pflicht ist die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen.