Halle. StatLa. Zum Ende des III. Quartals 2023 waren die kommunalen Kernhaushalte des Landes Sachsen-Anhalt mit 3.049 Mio. Euro verschuldet. Der Schuldenstand stieg gegenüber dem Vorquartal um 109 Mio. Euro und gegenüber dem Vorjahresquartal um 152 Mio. Euro. Erstmals seit dem 31.03.2017 lag die Verschuldung der kommunalen Kernhaushalte des Landes Sachsen-Anhalt wieder über 3.000 Mio. Euro.
Am 30.09.2023 betrug der Anteil der Schulden zur Liquiditätssicherung 1.395 Mio. Euro. Das waren 45,8 % der Gesamtverschuldung. Für Investitionen waren es zum gleichen Zeitpunkt 1.653 Mio. Euro bzw. 54,2 %.
In den Jahren 2019 und 2020 lagen die Schulden zur Liquiditätssicherung immer wieder über denen für Investitionen. So waren es am Ende des III. Quartals 2019 mit 1.393 Mio. Euro bzw. 51,4 % des Schuldenstandes für Liquiditätssicherung und 1.315 Mio. Euro bzw. 48,6 % für Investitionen. Ein ähnliches Ergebnis gab es am 31.03.2020 und am 30.09.2020 mit 51,2 % bzw. 51,0 % der Verschuldung für Liquiditätskredite und 48,8 % bzw. 49,0 % für Investitionen.
Seit dem Ende des I. Quartals 2021 liegen die investiven Schulden bei 50,8 % bzw. 1.375 Mio. Euro und damit über denen zur Liquiditätssicherung mit 49,2 % bzw. 1.332 Mio. Euro. In den vergangenen 2 Jahren stieg die Verschuldung für Liquidität um 50 Mio. Euro und für Investitionen um 358 Mio. Euro.
Schulden zur Liquiditätssicherung, auch Kassenkredite oder Liquiditätskredite genannt, sind Verbindlichkeiten mit kurzer Laufzeit. Sie werden aufgenommen, um die kurzfristige Zahlungsfähigkeit einer Gebietskörperschaft sicherzustellen und damit u. a. deren Dienstbetrieb. Die Kredite zur Liquiditätssicherung sind abzugrenzen von den Krediten, welche für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen aufgenommen werden. Dabei geht es um die Anschaffung langfristig nutzbarer Wirtschaftsgüter (sog. Investitionsgüter). Das können z. B. Feuerwehr-Fahrzeuge, Verwaltungsgebäude oder Sporthallen sein.