7,6 % höhere kommunale Schulden in Sachsen-Anhalt

Geldscheine
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Halle/StatLa. Am Ende des 1. Quartals 2026 hatten die kommunalen Kernhaushalte des Landes Sachsen-Anhalt 3.845 Mio. Euro Schulden. Bei einem Anstieg um 7,6 % waren das 273 Mio. Euro mehr als ein Jahr zuvor. Das Statistische Landesamt teilt mit, dass am Ende des 1. Quartals seit 2022 jährlich steigende Schuldenstände registriert wurden. 2021 betrug der tiefste Stand 2.707 Mio. Euro. Auch zum Jahresende stiegen die Schulden seit 2020 mit damals 2.626 Mio. Euro auf 3.711 Mio. Euro Ende 2025.

Mehr als die Hälfte der Verschuldung für Investitionen genutzt

56,3 % der Verbindlichkeiten der kommunalen Kernhaushalte am Ende des 1. Quartals 2026 hatten investiven Charakter. Sie wurden für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufgenommen. Gläubiger waren zu 99,9 % Kreditinstitute und zu 0,1 % das Land Sachsen-Anhalt.

Für Liquidität der Kommunen 43,7 % der Verschuldung erforderlich

Bei 43,7 % der Verbindlichkeiten handelte es sich um Kassenkredite zur Deckung der Liquidität. 79,6 % dieser sogenannten Kassenkredite wurden bei Kreditinstituten aufgenommen, 5,0 % beim Land und 15,4 % bei verschiedenen weiteren Bereichen.

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Kassenkredite (Kredite zur Liquiditätssicherung) umfassen in der Regel kurzfristige Verbindlichkeiten zur Überbrückung vorübergehender Kassenanspannungen. Kassenkredite dienen nicht investiven Zwecken, sondern der Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft bzw. der Liquiditätssicherung. Zu den Kassenkrediten gehören auch Kontokorrentkredite, empfangene Barsicherheiten aus Derivatgeschäften sowie Schuldscheindarlehen für Liquiditätszwecke.

Kredite entstehen, wenn Gläubiger Mittel an Schuldner entweder direkt oder unter Zwischenschaltung eines Vermittlers gewähren und diese Mittel entweder in einem nicht begebbaren (übertragbaren) Titel oder gar nicht verbrieft sind.

Die Auswertung enthält die Angaben der Kernhaushalte der Kommunen. Der Begriff Haushalt wird hier institutionell, im Sinne von Einheit, verwendet. Schulden von öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, an den Kommunen mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind, ausgegliederte Bereiche, Zweckverbände, Eigenbetriebe, Anstalten öffentlichen Rechts u. a. sind nicht enthalten.