Sachsen-Anhalt übernimmt Vorsitz der Energieministerkonferenz 2023

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„Energiekrise wird weitere Anstrengungen von Bund und Ländern erfordern“

Magdeburg. MWU/LSA. Sachsen-Anhalt wird 2023 den Vorsitz der Energieministerkonferenz übernehmen. Das haben die Energieministerinnen und Energieminister der Länder bei ihrem Treffen am heutigen Mittwoch in Hannover beschlossen. Niedersachsens Energieminister Olaf Lies übergab als aktueller Konferenzvorsitzender den symbolischen Staffelstab in Form einer Stromleitung an Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann.

„Die Energiekrise wird uns in diesem und im kommenden Jahr in Atem halten. Es bedarf daher weiterer gemeinsamer Kraftanstrengungen von Bund und Ländern, um die Krise zu überwinden“, betonte Willingmann. „Die Treffen der Energieminister haben sich gerade in der Krise für die Entwicklung von Lösungsansätzen zu einem wichtigen Forum entwickelt und ich freue mich, dass wir diesen intensiven Austausch bei Konferenzen im kommenden Jahr in Sachsen-Anhalt fortsetzen werden.“

Modell zur Begrenzung von Energiepreissteigerungen gefordert

Ein zentrales Thema des Energieministertreffens in Hannover waren die hohen Energiepreise. Die Minister forderten die Bundesregierung einstimmig auf, zeitnah ein Modell zur Begrenzung von Energiepreissteigerungen für Gas, Strom und Wärme auf Grundlage europäischer Vereinbarungen zu entwickeln; beispielsweise eine Energiepreisdeckelung. „Die Kosten für Strom, Gas und Wärme für Haushalte und Unternehmen müssen schnellstmöglich gebremst werden – darin waren wir uns heute einig. Wir benötigen ein Modell, das sozial gerecht und zugleich praktikabel vollziehbar sein muss. Es sollte zugleich Anreize für einen sparsamen Energieverbrauch enthalten“, erklärte Willingmann. „Hier erwarten wir angesichts der dramatischen Lage kurzfristig einen entsprechenden Vorschlag seitens des Bundes.“

Um den Ausbau Erneuerbarer Energien weiter zu beschleunigen und insbesondere die Akzeptanz für den Ausbau zu erhöhen, verständigten sich die Energieminister darauf, dass der Bund die finanzielle Beteiligung der Kommunen nach Möglichkeit verbindlicher gestalten soll. Die Bundesregierung soll demnach prüfen, ob die finanzielle Beteiligung von Kommunen am Ausbau von Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz bundesweit verpflichtend gestaltet werden könnte.

Im Mai hatte das Bundesverfassungsgericht eine Landesregelung aus Mecklenburg-Vorpommern gebilligt, wonach Windpark-Betreiber Anwohner und Kommunen am Ertrag beteiligen müssen. „Ich freue mich sehr, dass wir uns hier auf einen Prüfauftrag verständigen konnten“, betonte Willingmann. „Auch in Sachsen-Anhalt haben wir ein hohes Interesse daran, dass Kommunen stärker finanziell am Ausbau der Erneuerbaren beteiligt werden. Sollte es hier nicht zu einer einheitlichen Bundesregelung kommen, sollten wir uns an Mecklenburg-Vorpommern ein Beispiel nehmen und eine entsprechende Landesregelung erwägen.“