13 % der Beschäftigten in Sachsen-Anhalt nutzen im Jahr 2025 die betriebliche Altersvorsorge

Geldscheine
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Im Jahr 2025 gab es in Sachsen-Anhalt insgesamt 103.000 Beschäftigungsverhältnisse, bei denen Beschäftigte einen Teil ihres Bruttoverdienstes für die betriebliche Altersvorsorge umgewandelt haben. Damit nutzten rund 13 % aller Beschäftigten in Sachsen-Anhalt (insgesamt 813.000 Personen) diese Form der Altersvorsorge.

In 88.000 Fällen handelte es sich um sogenannte Normalarbeitsverhältnisse. Davon waren 71.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte betroffen. Gegenüber 2024 stieg die Zahl der Normalarbeitsverhältnisse mit betrieblicher Altersvorsorge um 1.000. Bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gab es dagegen keine Veränderung: Wie schon 2024 nutzten auch 2025 insgesamt 71.000 Personen die Entgeltumwandlung.

Im Durchschnitt wurden 2025 pro Person 1.163 Euro des Entgelts in Ansprüche der betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt. Das waren 7 Euro weniger als im Vorjahr. Gleichzeitig stieg der durchschnittliche Bruttojahresverdienst von 51.834 Euo auf 54.175 Euro.

Bei der Entgeltumwandlung – auch Gehaltsverzicht genannt – vereinbaren Arbeitgeber und Beschäftigte, einen Teil des Bruttoverdienstes in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Das Geld fließt in einen Vertrag, aus dem im Rentenalter entweder eine einmalige Auszahlung oder eine laufende Rente gezahlt wird.

Angaben: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt.