Polizeiliche Kriminalstatistik 2023: Zahl der erfassten Straftaten in Sachsen‑Anhalt angestiegen

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Magdeburg. STK. Im vergangenen Jahr ist die Zahl der erfassten Straftaten in Sachsen‑Anhalt um 8,6 Prozent auf über 190.000 Delikte angestiegen. Auch bundesweit haben die Straftaten im letzten Jahr zugenommen. Der Anstieg um 15.362 Straftaten im Vergleich zum Vorjahr auf nunmehr 193.812 Straftaten (2022: 178.450) geht aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2023 hervor, die Innenministerin Dr. Tamara Zieschang am Dienstag gemeinsam mit Landespolizeidirektor Mario Schwan vorstellte:

„Trotz der Zunahme der polizeilich erfassten Straftaten konnte die Aufklärungsquote auf knapp 56 Prozent gesteigert werden. Das ist ein Verdienst der professionellen und motivierten Arbeit unserer gesamten Landespolizei. Und sie wird auch weiterhin tagtäglich engagiert für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land einstehen.“, so Innenministerin Dr. Tamara Zieschang.

Die Aufklärungsquote konnte gegenüber dem Vorjahr um 1,3 Prozentpunkte auf 55,9 Prozent gesteigert werden. So wurden vergangenes Jahr 108.431 Fälle (2022: 97.486) von der Polizei aufgeklärt.

71.066 Tatverdächtige

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 71.066 Tatverdächtige und damit 7.308 bzw. 11,5 Prozent mehr als im Vorjahr (2022: 63.758) ermittelt. 78,7 Prozent der ermittelten Tatverdächtigen waren Erwachsene, 7,4 Prozent Heranwachsende und 8,3 Prozent Jugendliche sowie 5,5 Prozent Kinder; insoweit gibt es im Wesentlichen keine Veränderungen zum Vorjahr.

Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen liegt 2023 bei 28,4 Prozent (2022: 22,6 Prozent). Sie verübten 14,6 Prozent bzw. 28.325 der im Jahr 2023 erfassten Gesamtstraftaten (2022: 11,4 Prozent). Von den 20.163 nichtdeutschen Tatverdächtigen waren wiederum 14.336 Zuwanderer, also nichtdeutsche Personen, die sich unerlaubt oder erlaubt mit dem Aufenthaltsstatus Asylbewerber, einer Duldung, als Kontingent- und Bürgerkriegsflüchtling oder als Schutz- und Asylberechtigte in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Zuwanderer haben einen Anteil von 20,2 Prozent (2022: 10,9 Prozent) an den insgesamt ermittelten Tatverdächtigen im Jahr 2023.

981 Intensivtäter

Unter allen Tatverdächtigen werden 981 der Gruppe der Intensivtäter zugerechnet. Das heißt, dass ihnen mehr als neun Einzeltaten im Berichtszeitraum angelastet werden. Sie machen einen Anteil von 1,4 Prozent an allen Tatverdächtigen aus. Dabei werden ihnen 15,5 Prozent aller aufgeklärten Straftaten zugerechnet: vorrangig Ladendiebstahl, Hausfriedensbruch sowie einfache Körperverletzung und Bedrohung.

Jugendkriminalität: 17.409 Straftaten

Im Bereich der Jugendkriminalität, welche Straftaten von Jugendlichen sowie Heranwachsenden umfasst, wurden im vergangenen Jahr 17.409 Straftaten registriert. Das waren 1.524 Fälle bzw. 9,6 Prozent mehr als im Jahr 2022. Diese Entwicklung beruht auf gestiegenen Fallzahlen insbesondere bei Körperverletzungs- und Bedrohungsdelikten sowie Ladendiebstählen. So wurden bspw. bei den Körperverletzungen insgesamt 3.052 Straftaten erfasst und damit 341 Fälle mehr als im Vorjahr.

5.286 Tatverdächtige waren Heranwachsende und 5.921 Tatverdächtige waren Jugendliche; dies ist ein Anstieg um 12,8 Prozent bzw. um 10,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Von Kindern unter 14 Jahren wurden 3.903 als Tatverdächtige festgestellt. Ihnen wurden im letzten Jahr insgesamt 3.986 Straftaten zugeordnet, was im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 658 Fälle (2022: 3.328) bzw. um 19,8 Prozent ist.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang zum erneuten Anstieg im Bereich der Jugendkriminalität: „Der Anstieg der Jugendkriminalität muss uns allen Sorgen bereiten. Es gilt kriminellen Karrieren frühzeitig entgegenzuwirken. Jugendliche müssen viel früher an die Hand genommen und zu einem sozial adäquaten Verhalten bewegt werden, um ihnen einen geordneten Lebensweg zu ermöglichen. Hier sind insbesondere das Elternhaus, aber auch Schulen, soziale Einrichtungen und kommunale Präventionsarbeit gefragt.“

Bereits seit 2009 ist die Jugendberatung bei der Polizei (JUBP) als Teil der aktiven Bekämpfung der Jugendkriminalität implementiert. Ihre Aufgabe ist insbesondere, delinquente und von Delinquenz bedrohte Kinder, Jugendliche und Heranwachsende in ihrer oft schwierigen Situation, zu beraten und zu unterstützen. Ziel ist es, weitere Straftaten zu vermeiden und „kriminelle Karrieren“ zu verhindern.

Landespolizeidirektor Mario Schwan erklärt hierzu: „Die Jugendberatung bei der Polizei ist eine präventive Erfolgsgeschichte, weil sie sehr zeitnah zum Tatgeschehen, aber losgelöst von der polizeilichen Ermittlungsarbeit erfolgt.“

Straftatengruppen

Die Diebstahlsdelikte bildeten im vergangenen Jahr mit 58.043 Fällen erneut den Großteil der polizeilich registrierten Straftaten. Das ist ein Anteil von knapp 30 Prozent am Gesamtstraftatenaufkommen. Nach einem Rückgang der Fallzahlen in den Jahren der Corona-Pandemie stiegen die Fallzahlen von 2022 (52.736 Fälle) zu 2023 um 5.307 Fälle bzw. rund 10 Prozent an.

Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist im Jahr 2023 eine Zunahme der Fallzahlen um 289 Fälle bzw. 10,1 Prozent auf 3.149 Fälle zu verzeichnen (2022: 2.860). Der Hauptanteil sind mit 38,3 Prozent Straftaten im Zusammenhang mit der Verbreitung pornografischer Schriften mit 1.207 Fällen (2022: 984). Davon wurden allein 1.130 Fälle mit dem Tatmittel Internet begangen. Von den insgesamt 1.207 Fällen handelte es sich in 870 Fällen (2022: 741) um das Verbreiten kinderpornografischer Schriften, wovon 835 Fälle mit dem Tatmittel Internet begangen wurden. Die Fälle von Vergewaltigungen (2023: 322; 2022: 323) und die Straftaten im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern (2023: 555; 2022: 561) liegen auf dem Niveau des Vorjahres.

Im vergangenen Jahr wurden 33.173 Straftaten gegen die persönliche Freiheit bzw. Rohheitsdelikte registriert. Das waren 3.204 Fälle bzw. 9,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Mit 20.263 Fällen wurden 1.777 mehr Körperverletzungsdelikte als im Jahr 2022 erfasst. Einen Anstieg gab es jeweils auch bei den Bedrohungen (2023: 8.255; 2022: 7.152) und Raubstraftaten (2023: 1.269; 2022: 1.156).

Von den insgesamt 37.278 (2022: 33.803) registrierten Vermögens- und Fälschungsdelikten wurden erneut mehr als 40 Prozent bzw. 16.464 Fälle mit dem Tatmittel Internet begangen. Einen Schwerpunkt bildeten wie bereits im vergangenen Jahr die strafbaren Handlungen des Waren-/Warenkreditbetruges. Hier registrierte die Polizei 11.915 Fälle (2022: 11.692). Ein Anstieg zeichnete sich im Bereich der Beförderungserschleichung ab. Die Fallzahlen erhöhten sich von 2.852 Fällen im Jahr 2022 auf 4.089 Fälle im Jahr 2023 und damit um 1.237 Fälle bzw. um 43,4 Prozent.

Noch immer ist auch der Telefonbetrug weit verbreitet. So weist die PKS bei den Fällen des sogenannten Enkeltricks oder Schockanrufs für das Jahr 2023 einen Anstieg um 658 Fälle bzw. rund 52 Prozent auf insgesamt 1.917 Straftaten (2022: 1.259) auf. In 1.729 Fällen blieb es bei einem Versuch. Die Täter erbeuteten mit dieser Betrugsmasche im vergangenen Jahr insgesamt 2.380.779 Euro (2022: 1.406.532 Euro). Das ist ein Anstieg von fast 70 Prozent. Vorrangig gerieten dabei die über 71-Jährigen ins Visier der Täter.

Die PKS zeigt für das Jahr 2023, dass einschließlich ausländerrechtlicher Verstöße ein deutlicher Anstieg der von Zuwanderern begangenen Straftaten um 116 Prozent zu verzeichnen ist (2023: 20.106; 2022: 9.299). Der Anteil der von Zuwanderern begangenen Straftaten liegt damit bei 10,4 Prozent des Gesamtstraftatenaufkommen. In 6.276 Fällen handelt es sich um ausländerrechtliche Verstöße.

Ohne die ausländerrechtlichen Verstöße wurden 2023 insgesamt 13.830 Straftaten von Zuwanderern erfasst; dies ist ein Anteil von 7,4 Prozent an den Gesamtstraftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße. Das sind 7.629 Fälle bzw. 123 Prozent mehr als im Vorjahr (2022: 6.201).

Insgesamt wurden 14.336 Zuwanderer als tatverdächtige Personen (2022: 6.974) ermittelt, wovon 11.637 männlich und 2.699 weiblich waren. Die Schwerpunkte stellen nach den ausländerrechtlichen Verstößen Körperverletzungsdelikte (2023: 2.649; 2022: 1.209), Diebstahlsdelikte (2023: 3.187; 2022: 1.135) und Beförderungserschleichung (2023: 1.311; 2022: 538) dar.