Land erleichtert Installation von Solaranlagen an denkmalgeschützten Gebäuden

Solarmodule
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Halle. SK/LSA. Sachsen-Anhalt will die Installation von Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden erleichtern. Ein entsprechender Erlass an die Denkmalschutzbehörden wird derzeit in der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur vorbereitet. Demnach sollen Kulturdenkmale für Solaranlagen grundsätzlich geöffnet werden.


“Klima- und Denkmalschutz ergänzen und verstärken sich, gerade auch im Feld der Solarenergie.
Der Erhalt und die Modernisierung von Denkmalen leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Diesen Prozess wollen wir weiter vorantreiben. Wir erwarten eine erheblich höhere Zahl an Genehmigungen für Solaranlagen auf Denkmalen.“


Wer eine Solaranlage anbringen möchte, brauche dafür grundsätzlich eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten.

In dieser Woche verschickt die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur als oberste Denkmalschutzbehörde die neuen Leitlinien an die Denkmalschutzbehörden im Land.

Zentrale Punkte der Leitlinien sind:

  • Die Errichtung von Solaranlagen an oder auf Kulturdenkmalen bedarf einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Für Baudenkmale und Denkmalbereiche soll die Genehmigung künftig regelmäßig erteilt werden. Lediglich bei einer erheblichen Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals wird davon abgesehen.
  • Installation ist sowohl von Photovoltaik- als auch Solarthermieanlagen möglich.
  • UNESCO-Welterbestätten sind von der Regelung ausgenommen, da hier völkerrechtlichen Verpflichtungen vorgehen.