Magdeburg/STK. Das Land Sachsen-Anhalt fördert Vereine und Verbände sowie Einrichtungen im Kulturbereich, die im erheblichen Landesinteresse Aufgaben für das Land erfüllen, institutionell. Dabei werden Personal- und Sachausgaben für die grundlegende Arbeit der Institutionen anteilig gefördert. Für das Jahr 2027 erhalten die Einrichtungen insgesamt rund 5,5 Millionen Euro an Zuwendungen. Die entsprechenden Bescheide wurden jetzt erteilt.
„Mit den Zuwendungsbescheiden schaffen wir für unsere Kultureinrichtungen Klarheit für das Jahr 2027. Sie können ihre weitere kulturelle Arbeit verlässlich planen und ihre Angebote für die Menschen in Sachsen-Anhalt auf hohem Niveau fortführen“, so Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra.
Zuwendungsbescheide erhalten
- der Museumsverband Sachsen-Anhalt e. V.
- der Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e. V.
- der Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e. V.
- der Landesverband der Musikschulen Sachsen-Anhalt e. V.
- der Förderkreis Gleimhaus e. V.
- die Werkleitz Gesellschaft e. V.
- die Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen-Anhalt e. V.
- der Friedrich-Bödecker-Kreis Sachsen-Anhalt e. V.
- das Landeszentrum Freies Theater Sachsen-Anhalt e. V.
Die Fördersummen liegen zwischen rund 300.000 und 900.000 Euro.