Konsumcannabisgesetz: Kabinett legt zuständige Behörde zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten fest

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Magdeburg. STK. Das Kabinett hat am Dienstag die zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bestimmt, die den unerlaubten Besitz und Individualkonsum von Cannabis betreffen.

Mit der heute beschlossenen Verordnung übernimmt das Landesverwaltungsamt befristet die Zuständigkeit, um entsprechende Tatbestände zu ahnden. Zu diesen gehören der Besitz unerlaubter Mengen an Cannabis, mangelnde Schutzmaßnahmen im häuslichen Umfeld sowie der unerlaubte Konsum in Gegenwart von unter 18-Jährigen oder in der Nähe von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen, öffentlich zugänglichen Sportstätten oder tagsüber in Fußgängerzonen. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne sagte: „Die Landesregierung sorgt für Klarheit, dass ein leichtfertiger Konsum im Umfeld von Minderjährigen sanktioniert wird. Damit wollen wir Kinder und Jugendliche vor Cannabis schützen.“

Ab dem 31. Juli 2025 sollen die Kommunen die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten übernehmen. Die Landesregierung arbeitet hierfür an einer gesetzlichen Grundlage. Da das parlamentarische Verfahren bis zur Gesetzesveröffentlichung Zeit benötigt, wurde das Landesverwaltungsamt nur vorrübergehend als zuständige Behörde festgelegt. Damit wird sichergestellt, dass entsprechende Bußgelder auch vor dem Schritt der Übertragung an die Kommunen erhoben werden. Für den Cannabiskonsum vor Schulen oder vor öffentlichen Kinderspielplätzen können beispielsweise Bußgelder in Höhe von bis zu 500 Euro verhängt werden. Der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen kann mit bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Hintergrund
Das Konsumcannabisgesetz des Bundes ist zum 1. April 2024 in Kraft getreten. Demnach können Anbauvereinigungen, eingetragene, nicht-gewinnorientierte Vereine oder Genossenschaften, in denen die Mitglieder gemeinschaftlich Cannabis für den Eigenkonsum anbauen, seit dem 1. Juli 2024 eine behördliche Genehmigung beantragen. Am 25. Juni 2024 hat das Kabinett mit dem Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) die zuständige Behörde für die Genehmigung und Kontrolle von Anbauvereinigungen bestimmt. Das LAV ist auch für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig, die im Zusammenhang mit Anbauvereinigungen stehen.