Zusatzbeitrag der AOK Sachsen-Anhalt bleibt stabil

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Magdeburg/AOK. Die AOK Sachsen-Anhalt hält ihren Zusatzbeitrag für 2027 unverändert bei 2,89 Prozent und den Beitragssatz insgesamt bei 17,49 Prozent. Damit gibt die größte Kasse in Sachsen-Anhalt ihren Versicherten in bewegten Zeiten schon jetzt Planungssicherheit.

Die gesetzliche Krankenversicherung steht nach wie vor unter hohem finanziellen Druck: Die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung wachsen deutlich schneller als die Einnahmen der Krankenkassen. Ursachen hierfür sind vor allem die steigenden Kosten für die medizinische Versorgung, insbesondere für Krankenhäuser und Arzneimittel. Hinzu kommen die Folgen der demografischen Entwicklung, die in Sachsen-Anhalt besonders spürbar sind.

Gesundheitsreform soll Kostenanstieg bremsen

Mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat die Bundesregierung Maßnahmen beschlossen, um den Kostenanstieg in der gesetzlichen Krankenversicherung zu dämpfen und die Beiträge zu stabilisieren. Damit sollen die Ausgaben wieder stärker an die Einnahmen gekoppelt werden. Laut dem Bundesgesundheitsministerium soll das Maßnahmenpaket im kommenden Jahr Einsparungen in Höhe von rund 19 Milliarden Euro erreichen.

Die AOK Sachsen-Anhalt geht davon aus, dass die beschlossenen Maßnahmen Wirkung zeigen. Voraussetzung ist, dass die Bundesregierung den eingeschlagenen Kurs konsequent fortsetzt. Auf dieser Grundlage kann der Zusatzbeitrag der AOK Sachsen-Anhalt auch 2027 stabil bleiben.

Für die Versicherten bleibt dabei nicht nur der Beitragssatz konstant. Die Versicherten können zudem weiterhin auf die persönliche Beratung vor Ort, starke Leistungen und digitale Services setzen.

Stabile Beiträge brauchen mehr als kurzfristige Entlastungen

Für dauerhaft stabile Maßnahmen braucht es aber mehr: Das Gesundheitswesen muss effizienter werden und die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung muss auf eine solidere Grundlage gestellt werden. Zudem fordert die AOK Sachsen-Anhalt deutliche Entlastungen für ihre Versicherten. Dazu zählen eine niedrigere Mehrwertsteuer auf Arzneimittel und eine kostendeckende Pauschale des Bundes für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden. Daher beteiligt sich die AOK Sachsen-Anhalt an der Klage der gesetzlichen Krankenkassen gegen die unzureichende Finanzierung.

Hintergrund
Der Beitragssatz einer Krankenkasse setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem individuellen Zusatzbeitrag zusammen. Beides wird zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Der gesamte Beitragssatz der AOK Sachsen-Anhalt beträgt damit ab dem 1. Januar 2027 17,49 Prozent.