Magdeburg. MWU. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat das Landeskabinett am heutigen Dienstag über die inhaltlichen Schwerpunkte der Energieministerkonferenz informiert, die am 29. und 30. März 2023 in Merseburg stattfinden wird.
„Große Energieengpässe und Blackouts sind in diesem Winter ausgeblieben. Es ist gelungen, neue Gaslieferanten zu gewinnen und LNG-Terminals in Rekordzeit zu bauen. Dennoch wird eine sichere und bezahlbare Energieversorgung bei der Energieministerkonferenz Ende des Monats im Fokus stehen“, betonte Willingmann.
Sachsen-Anhalt bringt zwei Anträge ein
Sachsen-Anhalt werde als Vorsitzland bei der Konferenz zwei Anträge einbringen, kündigte der Minister an. „Mit Blick auf bezahlbare Energie wollen wir dafür werben, die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß abzusenken. Darüber hinaus schlagen wir die europaweite Einführung eines grünen Industriestrompreises vor“, erklärte der Minister. „Unternehmen, die Strom aus Erneuerbaren Energien beziehen, sollen dafür einen günstigeren Preis zahlen. Es geht darum, den Industriestandort Europa wettbewerbsfähig und zugleich nachhaltig zu gestalten.“
Der beschleunigte Aufbau der Wasserstoffwirtschaft ist Thema im zweiten Antrag. „Ohne einen verbindlichen Rechtsrahmen, der von der Erzeugung bis zur Nutzung von grünem Wasserstoff reicht, können die Unternehmen keine Geschäftsmodelle entwickeln und halten ihre Investitionen zurück“, erklärte Willingmann. „Deshalb wollen wir uns beim Bund dafür einsetzen, dass entsprechende Standards, die bereits auf EU-Ebene verabschiedet wurden, möglichst schnell in nationales Recht übertragen werden.“
Insgesamt werden bei der Energieministerkonferenz in Merseburg 17 Beschlussvorlagen beraten. Aller Voraussicht nach wird auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck als Gast an den Beratungen der Landesenergieministerinnen und -minister in Merseburg teilnehmen. „Wir freuen uns auf einen intensiven Austausch zu zahlreichen energiepolitischen Fragen, die wir auch mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck erörtern werden“, so Willingmann.
Bund-Länder-Beratungen zu Härtefallhilfen für private Haushalte dauern an
Der Minister informierte das Kabinett am Dienstag auch über die andauernden Bund-Länder-Beratungen hinsichtlich der Härtefallhilfen für private Haushalte. Bundestag und Bundesrat hatten kurz vor Weihnachten Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger beschlossen, seither wird an der Umsetzung gearbeitet. Wie Gaskunden sollen auch Besitzer von Öl- oder Pelletheizungen finanziell entlastet werden. Nach Schätzungen des Energieministeriums Sachsen-Anhalt werden im Land rund 120.000 Ölheizungen betrieben. „Angesichts der hohen Zahl von Betroffenen ist es bedauerlich, dass wir mehr als zwei Monate nach Beschluss noch kein Antragsverfahren starten konnten“, kritisierte Willingmann. Dissens gebe es zwischen Bund und Ländern etwa bei der Kostenverteilung und der Ausgestaltung der Förderbedingungen. „Auch wenn der Teufel oftmals im Detail steckt, darf sich der Bund hier keine Hängepartie leisten“, so Willingmann.
Der Energieminister hofft, noch im März die Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung im Kabinett vorlegen zu können. Damit Anträge möglichst schnell und IT-gestützt gestellt und bearbeitet werden, strebt Sachsen-Anhalt die Beteiligung an einer gemeinsamen IT-Lösung an. Hamburg hat hierbei die Federführung, beteiligt sind aber auch Länder wie Sachsen und Thüringen. „Sobald Einigkeit zwischen Bund und Ländern besteht, werden wir alles Notwendige dafür tun, um eine schnelle Auszahlung der Härtefallhilfen in die Wege zu leiten“, betonte Willingmann.
Für die Härtefallhilfe stellt der Bund insgesamt 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereit, die Bundesländer sollen die Hilfen auszahlen. Nach dem Königssteiner Schlüssel erhält Sachsen-Anhalt rund 48 Millionen Euro vom Bund. Privathaushalte, die zwischen 1. Januar und 30. November 2022 von drastisch gestiegenen Preisen bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Heizöl, Flüssiggas oder Pellets betroffen waren, können von der Härtefallhilfe profitieren. Die Preisbremse greift, wenn der tatsächliche Einkaufspreis aus 2022 mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnittspreis 2021 war; in diesem Fall erhält man 80 Prozent des Betrags, der über den doppelten Kosten liegt, sofern er mindestens 100 Euro beträgt. Maximal werden 2.000 Euro ausgezahlt.