Halle/StatLa. Im Jahr 2023 beliefen sich die Gesundheitsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in Sachsen-Anhalt auf 8,4 Mrd. Euro. Damit übernahmen die gesetzlichen Krankenversicherungen in Sachsen-Anhalt je Versicherten 4.093 Euro.
Fast 1/3 bzw. 1.298 EUR wurden dabei für die Finanzierung von Waren, wie z. B. Arzneimittel, Zahnersatz, orthopädische Hilfsmittel sowie Seh- und Hörhilfen, verwendet. Weitere 30 % bzw. 1.229 Euro entfielen auf ärztliche Leistungen. Für pflegerische bzw. therapeutische Leistungen gaben die gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen-Anhalt 938 Euro (22,9 %) je Versicherten aus. Weiterhin wurden 2023 durch die gesetzliche Krankenversicherung Leistungen für Unterkunft und Verpflegung der Versicherten (174 Euro), Verwaltungsleistungen (181 Euro), Transporte (157 Euro) und Leistungen zu Prävention/Gesundheitsschutz (117 Euro) übernommen.
Im Bundesdurchschnitt wendete die gesetzliche Krankenversicherung 3.786 Euro je Versicherten auf. Der um 8 % bzw. 307 Euro höhere Betrag für Sachsen-Anhalt stammte dabei vor allem aus höheren Ausgaben für Waren sowie aus den Ausgaben für pflegerische bzw. therapeutische Leistungen, die je Versicherten 132 Euro bzw. 91 Euro über dem Bundesdurchschnitt lagen.
Gegenüber dem Vorjahr sind die Ausgaben je Versichertem um 177 Euro gestiegen und damit stärker als im Bundesdurchschnitt (+156 Euro). Maßgeblich für den Anstieg in Sachsen-Anhalt waren höhere Ausgaben für pflegerische bzw. therapeutische Leistungen (+70 Euro; Bundesdurchschnitt +49 Euro) sowie für Waren (+50 Euro; Bundesdurchschnitt +39 Euro).
Seit 2013 nahmen die Gesundheitsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung je Versicherten in Sachsen-Anhalt um 1.204 Euro bzw. 41,7 % zu. Diese Ausgabensteigerung resultierte v. a. aus finanzierten Waren (+396 Euro), aus pflegerischen bzw. therapeutischen Leistungen (+330 Euro) sowie aus ärztlichen Leistungen (+299 Euro).
Gesundheitsausgaben umfassen sämtliche Ausgaben für Güter und Dienstleistungen zum Zweck der Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege einschließlich der Kosten der Verwaltung sowie den Investitionen der Einrichtungen des Gesundheitswesens zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung. Mit der Ermittlung der Gesundheitsausgaben nach Leistungsarten auf Länderebene wird das Ziel verfolgt, die für den Erhalt und die Wiederherstellung der Gesundheit aufgewendeten volkswirtschaftlichen Ressourcen differenziert nach ihrem Verwendungszweck darzustellen. Aufgrund der Datenverfügbarkeit beschränkt sich die Berechnung und Veröffentlichung zunächst auf die gesetzliche Krankenversicherung als quantitativ bedeutsamsten Ausgabenträger.
Die vorliegenden Berechnungsergebnisse wurden durch die Arbeitsgruppe „Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder“ (AG GGRdL) ermittelt. Weitere Ergebnisse für Sachsen-Anhalt sowie Ergebnisse für alle Bundesländer können der Internet-Seite www.ggrdl.de sowie der Regionaldatenbank entnommen werden.
