Zahl der Verurteilten 2025 in Sachsen-Anhalt rückläufig

Gerichtssaal
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Halle/StatLa. Im Jahr 2025 wurden in Sachsen-Anhalt insgesamt 15.883 Personen rechtskräftig verurteilt. Das waren 258 weniger als im Vorjahr. 45,6 % der Verurteilten waren bereits vorbestraft.

4.375 Personen wegen Straftaten im Straßenverkehr verurteilt

Die meisten Verurteilungen (9.279) entfielen auf Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (ohne Verkehrsstraftaten). Darunter waren 2.681 Verurteilungen wegen Diebstahls und Unterschlagung (§§ 242–248c StGB). Weitere 4.375 Personen (27,5 %) wurden wegen Straftaten im Straßenverkehr verurteilt. Die übrigen Verurteilungen betrafen Verstöße gegen andere Bundes- und Landesgesetze.

Verurteilte nach Strafgesetzbuch häufiger vorbestraft

Bei Straftaten im Straßenverkehr lag der Anteil der Verurteilten an allen Abgeurteilten mit 91,4 % besonders hoch. Bei Straftaten nach dem StGB (ohne Verkehrsstraftaten) waren es 82,1 %. Deutliche Unterschiede zeigten sich auch bei den Vorstrafen: Während 51,0 % (4.728) der wegen sonstiger StGB-Straftaten Verurteilten bereits vorbestraft waren, traf dies bei Verkehrsstraftaten nur auf 32,8 % (1.436) zu.

91,2 % aller Verurteilten waren Erwachsene

14.482 der Verurteilten waren Erwachsene. Hinzu kamen 529 Heranwachsende nach allgemeinem Strafrecht, 332 nach Jugendstrafrecht sowie 540 Jugendliche. Insgesamt 3 594 Verurteilte besaßen zur Tatzeit nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Das waren 77 weniger als im Vorjahr. Ihr Anteil an allen Verurteilten blieb mit 22,6 % gegenüber 22,7 % im Vorjahr nahezu konstant.