Magdeburg. MI. Das Land Sachsen-Anhalt stellt drei Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“ für die Förderung des An- und Einbaus von Aufzugsanlagen in Gebäuden kommunaler Wohnungsgesellschaften bereit.
Gefördert wird die Nachrüstung von Aufzugsanlagen als An- oder Einbau an bestehenden Wohngebäuden kommunaler Wohnungsgesellschaften. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 10.000 Euro je Wohnung. Pro Aufzugsanlage kann eine Förderung von maximal 120.000 Euro gewährt werden.
„Wir wollen, dass alle Menschen möglichst lange selbstbestimmt in ihrer vertrauten Wohnung und ihrem gewohnten Umfeld bleiben können. Mit der Aufzugsförderung unterstützen wir kommunale Wohnungsgesellschaften dabei, bestehende Wohngebäude barriereärmer und damit zukunftsfester zu machen. Das Geld aus dem Sondervermögen ist hier bestens angelegt“, erklärte die Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, heute in Magdeburg. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung gewinne die Anpassung des vorhandenen Wohnungsbestandes weiter an Bedeutung, ergänzte die Ministerin. Davon profitierten insbesondere ältere Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität, aber auch Familien mit Kindern.
Anträge können ab sofort digital über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt unter www.ib-sachsen-anhalt.de gestellt werden. Dort finden kommunale Wohnungsgesellschaften auch alle weiteren Informationen zu den Förderbedingungen und zum Antragsverfahren.