
Natur- und Tierschutz gehen vor
Halle/PSt. Bärlauch erfreut sich im Frühling großer Beliebtheit. Doch beim Sammeln ist Vorsicht geboten. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist das Sammeln von kleinen Mengen Pflanzen für den persönlichen Bedarf erlaubt, jedoch nicht in Naturschutzgebieten.
Das Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ ist bedauerlicherweise eines der beliebtesten Sammelgebiete in Halle (Saale). Hier ist das Sammeln von Bärlauch strikt verboten, da diese Gebiete besonderen Schutz genießen und ein generelles Wege-Gebot (Verlassen der Hauptwege ist nicht gestattet) besteht. Die zunehmende Nutzung führt zu stark verdichteten Schneisen im Unterholz. An diesen Stellen wächst auf absehbare Zeit keine Pflanze mehr und die Tiere werden durch die ständigen „Besuche“ von Sammlerinnen und Sammlern erheblich gestört.
Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass das Sammeln von Bärlauch und anderen Pflanzen in geschützten Gebieten eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem hohen Bußgeld geahndet werden kann.
Die Stadt bittet daher um ein umsichtiges Verhalten, um die Natur und Tierwelt zu schützen.