Rettungsdienst in Halle bei Einsätzen zu langsam

Krankenwagen Marktkplatz
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Bei medizinischen Notfällen geht es um jede Minute. Wie schnell der Rettungsdienst am Einsatzort sein muss, regelt in Sachsen-Anhalt das Rettungsdienstgesetz. In Sachsen-Anhalt gilt: Der Rettungsdienst muss innerhalb von zwölf Minuten am Einsatzort sein. Für Notärzte beträgt die Frist 20 Minuten. In 95 Prozent der Fälle müssen diese Fristen eingehalten werden.

Im Jahr 2022 konnte die Stadt Halle diese Vorgabe erneut nicht erfüllen. Rettungswagen waren nur in 83,23% aller Einsätze rechtzeitig (d.h. innerhalb von 12 Minuten) am Einsatzort. Die Notärzte erreichten ihr Ziel immerhin zu 94,67% aller Einsätze innerhalb der vorgegebenen Frist (d.h. innerhalb von 20 Minuten).

Entwicklung in Halle wieder negativ

Die Tendenzen in Halle sind nach einer positiven Entwicklung in den letzten Jahren nun wieder negativ. Die Werte des Jahres 2022 lagen insbesondere bei den Rettungswagen deutlich unter denen des Vorjahres und zudem weit unter der gesetzlichen Frist.

1. Fristerfüllung Rettungswagen (Vorgabe: 95% in 12 min)

2022: 83,23%
2021: 88,79 %
2020: 87,16 %
2019: 82,12 %
2018: 81,05 %

2. Fristerfüllung Notarztwagen (Vorgabe: 95% in 20 min)

2022: 94,67%
2021: 94,91 %
2020: 93,17 %
2019: 97,43 %
2018: 94,47 %

Landesweit große Unterschiede

Spitzenreiter bei den Rettungswagen ist der Bördekreis (86,27 %). Die Schlusslichter waren die Landkreise Wittenberg (76,7%) und Stendal (73,9%).

Spitzenreiter bei den Notärzten war der Landkreis Anhalt-Bitterfeld (97,37%). Schlusslichter waren der Altmarkkreis Salzwedel (86,7%) und Wittenberg (85,72%).