Nachtragshaushalt 2022/23 für Landkreis Mansfeld-Südharz genehmigt

Landesverwaltungsamt
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Halle. LVwA. Das Landesverwaltungsamt hat die erste Nachtragshaushaltssatzung 2022/2023 des Landkreises Mansfeld-Südharz genehmigt. Damit verfügt der Landkreis auch unter den aktuellen Rahmenbedingungen über einen genehmigten Haushalt.

„Die nächsten Jahre werden angesichts von Inflation, stark gestiegenen Energie – und Baupreisen sowie Sozialausgaben nicht einfacher, dennoch müssen die Kommunen in Sachsen-Anhalt in ihre Zukunft investieren. Ein genehmigter Haushalt ist die Basis, um Projekte und Baumaßnahmen realisieren zu können.“, so Thomas Pleye, der Präsident des Landesverwaltungsamtes.

Mit dem Nachtrag passte der Landkreis seine Haushaltsansätze für das aktuelle Jahr an die aktuellen Entwicklungen an. Trotz steigender Erträge vergrößerte sich das geplante Defizit im laufenden Jahr auf ca. 24,9 Mio. Euro, da die Aufwendungen in weitaus größerem Maße steigen. Für den Landkreis bedeutet dies, dass in kommenden Jahren keine Rücklagen mehr zur Verfügung stehen werden.

Die Bestätigung umfasst auch die für das Jahr 2023 geplante Kreditaufnahme in Höhe von rund 5,38 Mio. Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von rund 49,2 Mio. Euro. Damit wird dem Landkreis ermöglicht, die im Rahmen des Strukturwandels anstehenden Projekte, für die Bund und Land eine 90%ige Förderung zur Verfügung stellen, anzugehen.

Um auch in Zukunft handlungsfähig zu bleiben und weiter gestalten zu können, bedarf es kurzfristig zusätzlicher Konsolidierungsmaßnahmen, da ansonsten durch eine absehbare Überschuldung weitere finanzielle Einschränkungen erfolgen würden.