Halle/PSt.Mit ihrer Kommunikation über Einlassbestimmungen zum Heidesee schadet die Pächterin dem Ansehen der Stadt, sagt Oberbürgermeister Dr. Alexander Vogt: „Es darf nicht sein, dass der Eindruck entsteht, dass durch falsche Kommunikation in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, die Pächterin agiere ausländerfeindlich. Genau das geschieht aber, wenn pauschale Einlassverbote ausgesprochen werden, die ganze Bevölkerungsgruppen ausschließen oder diskriminieren.“ Hier schieße die Pächterin weit über das Ziel hinaus.
Es ist unstreitig, dass die Verkehrssicherungspflicht und die Wasseraufsicht lückenlos erfolgen müssen. Dies rechtfertigt jedoch keinen pauschalen Ausschluss potenzieller Badegäste wegen mangelnder Sprachkenntnisse. „Ich erhalte im Ausland an einem öffentlich als Badegewässer zugelassenen See auch kein Badeverbot, weil ich der Landessprache nicht mächtig bin“, so der Oberbürgermeister.
Das Vorgehen verstößt überdies auch gegen den Betreibervertrag zwischen Stadt und Pächterin. Dieser setzt bei Änderungen der Badeordnung oder einer einseitigen Verschärfung durch die Pächterin ein Einvernehmen mit der Stadt voraus. Das heißt, die Pächterin hätte vorab mit der Stadt Kontakt aufnehmen müssen.
Oberbürgermeister Dr. Alexander Vogt: „Wir haben unverzüglich mit der Pächterin Kontakt aufgenommen, ein Gesprächsangebot gemacht und Hilfe bei der Abwendung von Gefahren vorgeschlagen. Mein Ziel ist es, eine schnelle angemessene und rechtsichere Lösung zu finden. Jetzt ist die Pächterin am Zug, die pauschale Einlassbarriere zurückzunehmen und sich pflicht- und vertragsgemäß mit uns zu verständigen.“