Halle. Verwaltung. Die Stadt Halle (Saale) appelliert aus aktuellem Anlass an die Einwohnerinnen und Einwohner, im Winterdienst vor den Grundstücken kein Streusalz einzusetzen. Die Stadt weist daraufhin, dass beim Freihalten der Gehwege von Schnee die Verwendung von Salz und sonstigen auftauenden Stoffen aus Umweltschutzgründen prinzipiell nicht gestattet ist.
Streusalz nur bei extremer Glätte und bei Gefahrenstellen
Ausnahmen sind laut Straßenreinigungssatzung nur in besonders begründeten klimatischen Ausnahmefällen erlaubt wie
- extreme Schnee– und Eisglätte
- bei Eisregen
- auf Treppen, Rampen, Brückenauf– und – abgängen, Gefälle– oder Steigungsstrecken oder auf ähnlichen Gefahrenstellen
Auch Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen bestreut werden. Schnee, der mit solchen Stoffen vermischt ist, darf auf und an diesen Flächen nicht abgelagert werden.
Alternative Streumittel
Streusalz schadet Pflanzen, Tieren, Böden, Autos und Bauwerken. Die Stadt weist daraufhin, dass es bei Schneefall ausreicht, wenn der Schnee mit einem handelsüblichen Schneeschieber und Besen an den Randbereich des Gehweges geschoben wird. Als Streugut können für den privaten Winterdienst bedenkenlos Streumittel mit dem „Blauen Engel“ eingesetzt werden, wie z. B.
- Sand
- Splitt
- Granulat
- Holzspäne oder
- gemahlene Schlacke