Halles Bürgermeister ordnet Haushaltssperre an

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Notwendige Konsequenz aus Ablehnung höherer Kita-Beiträge 

Halle. PSt. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 19. Juni 2024, die Vorlage zur Anpassung der Beiträge für die Nutzung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen mit knapper Mehrheit erneut abgelehnt. Die Verwaltung hatte einen ausgewogenen und tragfähigen Kompromiss vorgeschlagen: Danach sollte nach nunmehr über zehn Jahren erstmals wieder eine Anpassung in zwei Stufen zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2026 erfolgen. Die Anpassung ist deshalb notwendig, weil im gleichen Zeitraum die Kosten für die Kindertagesbetreuung exponentiell gestiegen sind: Die Stadt muss inzwischen mehr als 20 Millionen Euro mehr pro Jahr zuschießen als noch vor zehn Jahren.

Entgegen seinem Haushaltsbeschluss vom November 2023, in dem der Stadtrat die Anpassung der Elternbeiträge eingepreist hatte, reißt die nun erfolgte Ablehnung des Kompromissvorschlages ein Loch in Höhe von 3,8 Millionen Euro in den Haushalt der Stadt. Deshalb musste Bürgermeister Egbert Geier am Donnerstag, 20. Juni 2024, eine Haushaltssperre anordnen. Ebenso bereitet die Verwaltung aktuell den Widerspruch gegen den rechtswidrigen Beschluss des Stadtrats vor.

Die Kommunalaufsicht hatte bereits mit Schreiben vom 22. April 2024 bestätigt, dass eine Ablehnung der Anpassung der Kitabeiträge, ohne ebenfalls eine entsprechend gleichwertige Kompensation im Haushalt zu beschließen, rechtswidrig ist. Weil der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich aufgrund des rechtswidrigen Beschlusses nicht mehr erreicht wird, sind Haushaltssperre und Widerspruch die zwingende Folge.

Für die einzelnen Geschäftsbereiche sind folgende Sperrvermerke festgelegt, die in der Summe die fehlenden 3,8 Millionen Euro ergeben:

  • Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters:   400.000 Euro
  • Geschäftsbereich Finanzen und Personal:   1,4 Millionen Euro
  • Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt:   400.000 Euro
  • Geschäftsbereich Kultur und Sport:   400.000 Euro
  • Geschäftsbereich Bildung und Soziales:   1,2 Millionen Euro

Hintergrund
Die Umstellung der Beitragssatzung für Kindertagesstätten ist eine von vier Maßnahmen, die der Stadtrat zur Haushaltskonsolidierung beschlossen hatte. Durch Anpassung der Satzung über Kostenbeiträge für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Stadt Halle (Saale) sollte eine Zuschussminimierung in Höhe von 3,8 Millionen Euro erzielt werden. Die Kostenbeitragssatzung bzw. explizit die Kostensätze wurden letztmalig mit Beschluss des Stadtrats (V/2013/11915) vom 27. November 2013 zu Beginn des Haushaltsjahrs 2014 angepasst. Allein für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen hat sich der Zuschussbedarf der Stadt Halle von 38,3 Millionen Euro im Jahr 2013 auf 61,8 Millionen Euro im Jahr 2022 und damit um 62 Prozent erhöht. Diesem insbesondere inflations- und tarifbedingten Anstieg sollte zumindest in Teilen mit der Anpassung der Kostenbeiträge begegnet werden. Das Landesverwaltungsamt hatte bereits im April 2024 darauf hingewiesen, dass die Festlegungen im Haushaltsbeschluss verbindlich sind: Eine Ablehnung der Beitragsanpassung ist „rechtswidrig, sofern nicht alternativ eine gleichwertige Konsolidierungsmaßnahme vom Stadtrat beschlossen wird“.