SPD stellt Antrag auf Überprüfung der Erhaltungssatzungen im Stadtgebiet

Gesundbrunnen
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Die jüngste und zudem seit über 10 Jahren andauernde Debatte über die Erhaltungssatzung Nr. 55 (Gartenstadt Gesundbrunnen) zieht weitere Kreise. Sie ist eine von aktuell 52 Erhaltungssatzungen im Stadtgebiet von Halle (Saale). 

Die SPD-Fraktion stellt nun einen Antrag zur Überprüfung aller städtischen Erhaltungssatzungen und fordert die Stadtverwaltung somit auf, zu überprüfen, ob die Erhaltungssatzungen ihren Zweck erfüllen und noch zeitgemäß sind.

Insbesondere fordert die SPD-Fraktion die Überprüfung folgender Aspekte:

  • Genehmigungsfähigkeit von
    • Ladestellen für E-Autos auf dem Grundstück
    • Photovoltaik-Anlagen auf den Hausdächern
    • Mülltonnen-Einhausungen
    • Fahrrad-Garagen
    • Wärmepumpen auf dem Grundstück
    • Maßnahmen zur Sicherstellung eines barrierefreien Zugangs
  • Sicherstellung einer einheitlichen Bewertungs- und Genehmigungspraxis im Bezug auf die Schaffung von Stellplätzen auf dem Privatgrundstück

Das Ergebnis der Überprüfung durch die Stadtverwaltung wird für September 2024 erwartet.

Sollte die Stadtverwaltung im Rahmen ihrer Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass sich die städtischen Erhaltungssatzungen negativ auf diese Aspekte auswirken, fordert die SPD eine diesbezügliche Anpassung aller Erhaltungssatzungen. Sollte die Anpassung nicht möglich sein, müsse die Stadtverwaltung dies hinreichend begründen.

Die SPD will somit eine einheitliche Verfahrensweise sowie eine transparente Nachvollziehbarkeit von Verwaltungsentscheidungen für betroffene Anwohnerinnen und Anwohner sicherstellen.

Aus gegebenem Anlass fragt die SPD-Fraktion zudem bei der Stadtverwaltung an, welche Genehmigungen seit Inkrafttreten der Erhaltungssatzung Nr. 55 im Jahr 2004 hinsichtlich

  • Neu-, An- und Umbauten  
  • Dachumbauten
  • Errichtungen von E-Ladeplätzen/Wallboxen
  • Errichtung von Photovoltaik-Anlagen
  • Installation von Wärmepumpen
  • Errichtung von Stellflächen/Parkplätzen

aus welchen Gründen erteilt oder verweigert wurden und in welchen Fällen bereits Rückbauten angeordnet sowie durchgesetzt wurden.

Update 22.03.2024: Die Stadtverwaltung hat verkündet, den Prüfantrag anzunehmen.