Erhaltungssatzung Nr. 55: Bürgerinitiative Gesundbrunnen startet Petition

Gesundbrunnen Halle (Saale)
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Seit über 10 Jahren ist das Thema “Erhaltungssatzung Nr. 55” für Anwohnerinnen und Anwohner des Gesundbrunnen-Viertels im Süden von Halle (Saale) präsent. Besagte Erhaltungssatzung soll die städtebauliche Eigenart der Siedlung, welche zwischen 1920 und 1930 erbaut wurde, erhalten und schützen.

Nachdem der Stadtrat im Jahr 2004 – über 70 Jahre später – nahezu stillschweigend die Erhaltungssatzung Nr. 55 beschlossen hatte und niemand der Anwohnerinnen und Anwohner von deren Existenz wusste – was beim Sammeln der Unterschriften im Jahr 2013 sehr deutlich wurde – regt sich seit dem ersten Gerichtsurteil aus dem Jahr 2012, welches den Rückbau eines nach 2004 errichteten Stellplatzes im Vorgartenbereich als gerechtfertigt ansieht, aktiver Widerstand. Seit vergangenem Jahr landeten etliche Anhörungen und Rückbauverfügungen für die Stellplätze in den Vorgärten in den Briefkästen von Eigentümerinnen und Eigentümern. 

Die individuelle Nutzung des Vorgartens ist allerdings nur ein Streitpunkt: Gemäß Erhaltungssatzung (§ 172 BauGB) bedarf es im Gesundbrunnen-Viertel für jegliche bauliche (Nutzungs-)Änderung einer Genehmigung der zuständigen Behörde, so z. B. für die Installation von Mülltonnenboxen, Photovoltaik-Anlagen, Wärmepumpen oder Fahrradgaragen. Konkrete Vorschriften beispielsweise zur Eindeckung der Dächer (Ziegelform) oder die Form der Dachfenster beinhaltet die Erhaltungssatzung nicht – dies wäre in einer Gestaltungssatzung geregelt, welche von den Anwohnerinnen und Anwohnern im Jahr 1999 erfolgreich vereitelt wurde.

Zahlreiche Unterschriften wurden in den vergangenen Jahren gesammelt, Gespräche mit Fraktionen und Stadtverwaltung geführt, zahlreiche Ausschüsse bemüht, um die Erhaltungssatzung Nr. 55 mithilfe des Stadtrates abzuschaffen, doch bis dato konnte dies nicht gelingen. Zu groß waren die Bedenken einiger Fraktionsmitglieder, dass Bürgerinnen und Bürger ohne die Erhaltungssatzung Nr. 55 ihre Häuser einfach abreißen könnten.

In Puncto Photovoltaik-Anlagen hat sich die Stadtverwaltung mittlerweile auf den Zeitenwandel eingelassen und genehmigt diese auch, solange die Belegung bzw. Anordnung der Solar-Module auf den Dächern nicht zu unruhig wirkt. Für die Bescheidung benötigt die Behörde einen Belegungsplan vorab.

Die Initiative Gesundbrunnen startete jüngst eine Online-Petition zur Änderung bzw. Abschaffung der Satzung, da diese “beliebig, wahllos und unpräzise gefasst ist” und einen “willkürlichen Handlungsspielraum” für Behörden schafft.

Zur Petition: Erhaltungssatzung Nr. 55 – Online-Petition (openpetition.de)

Aktuell ist die Bürgerinitiative zudem im Austausch mit Stadtratsfraktionen. Die Initiatoren und Unterzeichnenden erhoffen sich durch die Unterschriftensammlung ein repräsentatives Meinungsbild aus dem Stadtteil, um mit Fraktionen und Stadtverwaltung eine Lösung herbeizuführen.