Stadt Halle und Jobcenter vereinfachen Zugang zu Vereinen

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Für hallesche Eltern, die auf das Bürgergeld (SGB II) angewiesen sind, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit zu bieten wie Kindern aus Familien mit höheren Einkommen.  Hier helfen die Bildungs- und Teilhabeleistungen des sogenannten Bildungspakets. Bis zu 15 Euro pro Monat pro Kind übernimmt das Jobcenter Halle für:

  • Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein),
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht),
  • angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Museumsbesuche),
  • die Teilnahme an Freizeiten (z. B. Pfadfinder, Theaterfreizeit).

Als Nachweis kann die Zahlungsaufforderung, der bereits gezahlte Mitgliedsbeitrag oder eine schriftliche Bestätigung des Anbieters/Vereins über die zu erwartenden Kosten dienen.

Um die bürokratischen Hürden für Eltern und Vereine zu senken, wurden in Halle zum 01.03.2023 die Abläufe geändert.

Bisher mussten Eltern die Nachweise beim Jobcenter einreichen und erhielten dafür einen Gutschein. Diesen Gutschein mussten die Eltern beim Verein/Anbieter einreichen, der sich damit das Geld vom Jobcenter zurückholen konnte.

Diese bürokratischen Hürden nahmen in Halle nur zu wenige Eltern, weshalb viele Kinder nicht von den Leistungen profitieren konnten. Zudem warteten Vereine oft vergeblich auf die Gutscheine, um die Leistungen abrechnen zu können.

Seit dem 01.03.2023 entfällt deshalb die Gutscheinlösung. Vereine/Anbieter erhalten ihr Geld direkt vom Jobcenter, sobald die Eltern dort die Nachweise eingereicht haben. Eltern ersparen sich damit den Umweg über einen Gutschein und die halleschen Vereine müssen nicht auf die Einreichung der Gutscheine durch die Eltern warten. Für die Mitarbeiter in den Vereinen und im Jobcenter führt dies zu einer Arbeitserleichterung.

Ganz ohne das Engagement der Eltern geht es aber auch weiterhin nicht. Ohne einen Antrag beim Jobcenter gibt es auch weiterhin keine Unterstützung.

Den Antrag vom Jobcenter gibt es hier.