Stadt hebt Obergrenzen für Zuschüsse zu Miet- und Heizkosten an

Halle (Saale)
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Halle. PSt. Zum 1. Februar 2024 sind im Bürgergeld und in der Sozialhilfe die Beträge gestiegen, bis zu denen die Stadt Halle (Saale) und das Jobcenter Halle (Saale) die Ausgaben für Miete und Nebenkosten übernehmen. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 31. Januar 2024 beschlossen – auf der Grundlage einer Überprüfung der aktuellen Richtwerte.

Konkret gelten in der Stadt Halle (Saale) für leistungsberechtigte Personen und Bedarfsgemeinschaften für Unterkunft und Heizung Bedarfe bis zu folgenden Obergrenzen als angemessen:

Haushaltsgröße | Bruttokaltmiete 2024 (Grundmiete + kalte Betriebskosten)
1-Personen-Haushalt:     380,00 Euro
2-Personen-Haushalt:     423,60 Euro
3-Personen-Haushalt:     506,80 Euro
4-Personen-Haushalt:     597,60 Euro
5-Personen-Haushalt:     782,10 Euro
für jede weitere Person:   86,90 Euro

Die Stadt Halle (Saale) und das Jobcenter Halle (Saale) berücksichtigen die neuen Richtwerte automatisch. Erhöhungs- oder Überprüfungsanträge müssen nicht gesondert gestellt werden. Die bisherigen Ausnahmen von den Obergrenzen für Menschen in besonderen Wohnformen bzw. Lebenslagen gelten weiterhin fort.

Die Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit die Kosten nicht sittenwidrig niedrig oder unangemessen hoch sind. Dies wird anhand des Bundesheizspiegels geprüft, welcher unter www.heizspiegel.de abgerufen werden kann.

Hauhaltsgröße | Angemessene Wohnfläche für Heizkosten
1-Personen-Haushalt:    bis 50 m²
2-Personen-Haushalt:    bis 60 m²
3-Personen-Haushalt:    bis 70 m²
4-Personen-Haushalt:    bis 80 m²
5-Personen-Haushalt:     bis 90 m²
für jede weitere Person:     bis 10 m²