SPD Halle zur Betriebskostenbeteiligung für kommunale Sportstätten

Sportplatz
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Halle/SPD. Die Stadtverwaltung hat die halleschen Sportvereine kürzlich über die Regelung der Erhebung einer Betriebskostenbeteiligung für die Nutzung kommunaler Sportstätten ab dem 01.07.2026 informiert. Im Vorfeld der Sitzung des Sportausschusses am 10.06.2026 fordert die SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale), die Auswirkungen der neuen Regelung transparent darzustellen und offene Fragen zur Umsetzung zeitnah zu klären.

Eric Eigendorf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale), erklärt dazu: „Bei der Betriebskostenbeteiligung der Sportvereine müssen wir genau hinschauen, welche Einnahmen realistisch zu erwarten sind und welcher Aufwand mit der Umsetzung verbunden ist. Klar ist: Die finanzielle Lage der Stadt bleibt angespannt. Deshalb müssen auch schwierige Entscheidungen sachlich bewertet werden. Entscheidend ist aber, dass Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung tatsächlich wirksam, nachvollziehbar und verhältnismäßig sind. Das gilt natürlich auch für die Betriebskostenbeteiligung der Sportvereine. Wenn Ermäßigungen, Befreiungen und Abrechnungsfragen hinzukommen, braucht es eine belastbare Grundlage. Die Vereine dürfen nicht mit Unsicherheit und zusätzlicher Bürokratie allein gelassen werden.“

Fabian Borggrefe, sportpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, abschließend: „Der organisierte Sport ist ein zentraler Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in Halle. Vereine schaffen Angebote für Kinder und Jugendliche, ermöglichen Teilhabe, fördern Gesundheit und tragen maßgeblich zum Ehrenamt in unserer Stadt bei. Deshalb muss die Umsetzung der Betriebskostenbeteiligung mit Augenmaß erfolgen. Besonders wichtig ist, dass soziale und inklusive Angebote geschützt bleiben und die Verfahren für die Vereine praktikabel sind. Im Sportausschuss erwarten wir klare Aussagen dazu, wie die Regelung konkret angewendet wird und wie verhindert werden soll, dass sie am Ende mehr belastet, als sie dem Haushalt hilft“.