Stadt fordert vom Land Genehmigung einer vierten Integrierten Gesamtschule

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Halle. PSt. „Eine vierte Integrierte Gesamtschule ist genau die Ergänzung, die die Schullandschaft der Stadt gegenwärtig und langfristig braucht, denn sie entspricht dem tatsächlichen Bedarf und dem Wunsch der Eltern“, sagt Katharina Brederlow, Beigeordnete für Bildung und Soziales der Stadt Halle (Saale), und macht damit noch einmal die Position der Stadtverwaltung deutlich.

In einem entsprechenden Schreiben hat sich die Stadt direkt an Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) und das Landesschulamt gewandt und um entsprechende Genehmigung gemäß Beschluss des Stadtrates gebeten. In dem Schreiben heißt es: „… eine Integrierte Gesamtschule entspricht der faktischen und nachweisbaren Bedarfslage in Halle (Saale)“, denn das Wahlverhalten der Sorgeberechtigten – die auf der Grundlage des § 34 des Schulgesetzes des Landes (SchulG LSA) einen Rechtsanspruch auf die Schulform ihrer Wahl haben – orientiert sich seit Jahren und auch in der Prognose am stärksten auf die Schulform der Integrierten Gesamtschule.

Auch der Stadtrat unterstützt die Position der Verwaltung. Er hatte sich in seiner Sitzung am 31. Januar 2024 für die Gründung einer weiteren Integrierten Gesamtschule ausgesprochen.

Das Land Sachsen-Anhalt will der Stadt jedoch nur die Gründung einer weiteren Sekundarschule genehmigen und begründet dies damit, dass die Mindestschülerzahl von 150 für eine Gesamtschule nicht in jedem der nächsten sechs Jahrgänge genau erreicht werde. Damit könne die Stadt den Bedarf nicht entsprechend der gültigen Landes-Verordnung zur Schulentwicklungsplanung (SEPI-VO 2022) nachweisen.

Hierzu verweist die Stadt darauf, dass es sich um eine Prognose handelt, nach der lediglich 46 Schülerinnen und Schüler (im Schuljahr 2025/26 voraussichtlich 13 und 2026/27 voraussichtlich 33) fehlen. Gleichzeitig wird laut Prognose aber die Mindestschülerzahl in allen anderen Jahren des zu betrachtenden Planungszeitraums deutlich übertroffen. In Summe rechnet die Stadt sogar mit über 1.000 Schülerinnen und Schülern für eine vierte Integrierte Gesamtschule – und damit deutlich mehr als die für die Gründung vom Land geforderten insgesamt 900 Schülerinnen und Schüler – sechs Schuljahre à 150 Schülerinnen und Schüler).

Die Stadt weist nachdrücklich auf die Gefahr einer Klageflut durch die Erziehungsberechtigten in diesem Frühsommer hin, da ohne eine Genehmigung durch das Bildungsministerium die Stadt dem Rechtsanspruch gemäß § 34 SchulG LSA nicht nachkommen kann.

Katharina Brederlow abschließend: „Ich erwarte vom Land jetzt eine konstruktive und sachgerechte Entscheidung, die die Gegebenheiten in Halle und den mehrheitlichen und klar erkennbaren Wunsch der Erziehungsberechtigten nach der Schulform der Integrierten Gesamtschule berücksichtigt. Ich sehe andernfalls die Gefahr, dass dieses Thema mitten im anstehenden Kommunalwahlkampf im Mai und Juni zum bestimmenden Thema wird. Und die bestehenden Gesamtschulen und Gymnasien, gerade auch das beliebte Lyonel-Feininger-Gymnasium, muss die Stadt zum neuen Schuljahr dann zwangsläufig über die Schmerzgrenze hinaus füllen, weil die Stadt verpflichtet ist, den Rechtsanspruch entsprechend umzusetzen.“