Halle/PSt. Mitte Januar 2026 hatte >> die Stadt darüber informiert, dass zwei Kastanien an der Baustelle der neuen Grundschule Schimmelstraße gefällt werden müssen: Nach einem Gutachten entsprach der Zustand der Bäume an der Schimmelstraße nicht mehr den Anforderungen an eine verkehrssichere und dauerhaft standfeste Entwicklung, insbesondere im Umfeld einer Schule sowie den angrenzenden öffentlichen Bereichen von Gehweg und Straße. Ende Januar wurden beide Kastanien durch eine Fachfirma gefällt.
Im Zuge der Arbeiten hat sich bestätigt, dass die Fällung der beiden Kastanien aus baumstatischer und sicherheitsrelevanter Sicht zwingend erforderlich war. So zeigte sich, dass die Stammbereiche unterhalb der Zwiesel (Verzweigung des Hauptstamms) sowie die Starkastansätze von bereits fortgeschrittener Stamm- und Kernfäule betroffen waren. Darüber hinaus wurden an den Gabelungen und in den Astbereichen ausgeprägte Risse festgestellt, die sich von der Borke bis in den Kem des Holzes erstreckten. Die Risse stellten erhebliche Eintrittspforten für holzzersetzende Pilze sowie Schädlinge dar und würden somit zu einer deutlichen Herabsetzung der Erhaltungswürdigkeit der Bäume beitragen. Weiterhin stellte sich heraus, dass die festgestellten Schädigungen insbesondere im statisch relevanten Bereich der Bäume lagen und kurzfristig zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit geführt hätten. Langfristig wären zudem die vorhandenen Risse und Öffnungen aufgrund der eingeschränkten Abschottungsfähigkeit der Kastanien bei Wunden weder durch Schnitt- noch durch Pflegemaßnahmen nachhaltig kompensierbar gewesen. Zudem wurde festgestellt, dass bereits 30 bis 35 Prozent der Krone im Vergleich zum Vorjahr vertrocknet waren und überwiegend aus Totholz bestanden.
Die geplanten Ersatzmaßnahmen werden in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und geplant, um eine zukunftsfähige, emissionsangepasste und klimaresiliente Begrünung sicherzustellen, die über die reine Ersatzpflanzung hinausgeht. Als Kompensationslösung plant die Stadt eine Neupflanzung großkroniger Klimabäume, deren Gründung mit einem Wurzelraum von jeweils mindestens 30 Kubikmetern Baumsubstrat erfolgt. Die Neupflanzung soll im Bereich der bisherigen Baumstandorte mit möglicher Unterpflanzung von Ziersträuchern erfolgen. Die Schließung der Fläche würde nicht mit Rasen, sondern könnte durch eine standortgerechte Staudenpflanzung einschließlich Mulch erfolgen, um ein klimatisch begünstigendes Milieu für die neuen Bäume herzustellen.