Feinkostsalate: Landesamt für Verbraucherschutz nimmt Qualität und Sicherheit in den Fokus

Salate
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Halle. LAV. Das Landesamt für Verbraucherschutz informiert zum kleinen Einmaleins der Warenkunde, häufigen Beanstandungen im Jahr 2024 und die empfohlenen Maßnahmen im Umgang mit Feinkostsalaten.

Feinkostsalate sind beliebt. Von klassischen Fleisch- und Heringssalaten bis zu veganen Gemüsesalaten ist für jeden Geschmack etwas dabei. Doch worauf muss ich als Verbraucher achten, um ein qualitativ gutes Produkt zu erhalten?

Definitionsgemäß handelt es sich bei Feinkostsalaten um „verzehrfertige Erzeugnisse tierischer und/oder pflanzlicher Herkunft in einer geschmacklich hierauf abgestimmten Soße“. Die Zusammensetzung vieler Salate ist in den Leitsätzen des deutschen Lebensmittelbuches beschrieben, das auch im Internet unter www.bmel.de zu finden ist. Hier ist festgelegt, welche Zutaten üblicherweise verwendet werden. Auch der Anteil wertbestimmender Zutaten wird angegeben. Erzeugnisse mit hervorhebenden Hinweisen, wie „Premium-“, „Delikatess-“, „Spitzenqualität“ oder Ähnlichem haben einen höheren Gehalt wertgebender Zutaten. Der Anteil wertgebender Zutaten, zum Beispiel vom Hühnerei in einem Eiersalat, ist bei fertig verpackten Produkten anzugeben.

Ob diese Angaben auf der Verpackung tatsächlich stimmen, wird im Landesamt für Verbraucherschutz regelmäßig gravimetrisch überprüft. Erfreulicherweise waren im vergangenen Jahr bei insgesamt 21 untersuchten Teilproben keine Abweichungen bei den wertgebenden Zutaten festzustellen. Ob ein Feinkostsalat noch für den Verzehr geeignet ist, kann durch Prüfung der sensorischen Beschaffenheit, d.h. des Aussehens, Geruchs, Geschmacks und der Konsistenz beurteilt werden.

Zum mikrobiologischen Verderb des Salates führen Mikroorganismen wie Hefen, Schimmelpilze oder Milchsäurebakterien. Im vergangenen Jahr waren insgesamt 25 von 435 (5,7 %) der untersuchten Feinkostsalatproben mikrobiologisch auffällig. Die meisten Feinkostsalate sind als leicht verderbliche Lebensmittel bei maximal +7°C kühl zu lagern. Mikroorganismen vermehren sich bei diesen Temperaturen in der Regel nur sehr langsam.

Doch nicht jeder mikrobiologisch auffällige Befund muss durch sichtbaren Verderb oder auffälligen Geschmack erkennbar sein. So können sich für den Menschen krankmachende Keime, wie z. B. Listeria monocytogenes, unbemerkt und sogar im Kühlschrank vermehren.

Im Jahr 2024 wurde dieser pathogene Keim in fünf Feinkostsalatproben nachgewiesen. Positive Nachweise führen zu verstärkten Kontroll- und Hygienemaßnahmen im Herstellerbetrieb. Dies hat zum Ziel, Erkrankungen des Menschen präventiv zu verhindern.

Das Landesamt für Verbraucherschutz rät, darauf zu achten, dass Feinkostsalate möglichst kontinuierlich, im Supermarkt, auf dem Weg nach Hause und zu Hause, gekühlt gelagert werden.