Vorsorge: Ratgeber der VZSA informiert zu Patientenverfügung und Co.

Vorsorgevollmacht
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Halle. VZSA. Angehörige, Gerichte oder medizinisches Personal müssen häufig stellvertretend Entscheidungen in existenziellen Fragen treffen – wenn Menschen nichts für den Fall der Fälle geregelt haben. Nicht erst im Alter, sondern auch durch einen Unfall oder eine Erkrankung kann es ganz plötzlich zu einer Situation kommen, dass Dritte dann nach eigenem Ermessen verfügen müssen. Der Ratgeber „Patientenverfügung“ der Verbraucherzentrale unterstützt, selbstbestimmte Vorsorge schon in gesunden Tagen auf den Weg zu bringen. Zu erfahren ist, was in einer Betreuungs- und Patientenverfügung geregelt wird und was eine Vorsorgevollmacht umfasst. Das Buch erläutert formelle Anforderungen sowie Möglichkeiten und Grenzen dieser Instrumente. Und viele Fallbeispiele veranschaulichen die Entscheidungssituationen.

Was heißt für mich „menschenwürdig leben“? Welche Spätfolgen einer Behandlung würde ich akzeptieren? In welchen Fällen würde ich einer Organtransplantation zustimmen? Wo möchte ich meine letzten Tage verbringen? Anhand konkreter Fragestellungen hilft der Ratgeber, sich mit den verschiedenen Aspekten von Krankheit und Sterben auseinanderzusetzen. Dabei gibt er keine fertigen Formulare zum Ausfüllen an die Hand, sondern unterstützt zunächst dabei, sich über die eigenen Vorstellungen klar zu werden. Im Anhang finden sich dann Muster und Textbausteine, um individuell passende Vollmachten und Verfügungen rechtssicher aufzusetzen. Und Checklisten helfen, bei den Regelungen nichts zu vergessen.

Der Ratgeber „Patientenverfügung. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ hat 168 Seiten und kann kostenpflichtig per Telefon unter der Rufnummer (0211) 3 80 95 55 oder im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de bestellt werden.