Halle/VZSA. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt verzeichnet aktuell zahlreiche Beschwerden über die FWW24 UG aus Seesen. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten undurchsichtige Schreiben mit dem Titel „Ihr persönliches Abschlusszertifikat – Vollendung Ihrer Büchersammlung“, verbunden mit fragwürdigen Rechnungen über mehrere hundert Euro.
Irreführendes Schreiben verunsichert Betroffene
Viele Ratsuchende haben nach eigenen Angaben noch nie von der FWW24 UG gehört. Dennoch erhalten sie plötzlich ein offiziös wirkendes Schreiben, das ihnen die Vollendung ihrer Büchersammlung bestätigt – inklusive eines kostenpflichtigen „Abschlusszertifikats“.
Die Verbraucherzentrale stellt klar: Das Zertifikat besitzt keinerlei rechtliche oder tatsächliche Relevanz. Es hat keinen Wert gegenüber Dritten und stellt keinen Nachweis über eine abgeschlossene Sammlung dar. Besonders problematisch: Die FWW24 UG kennt die individuellen Sammlungen der Betroffenen gar nicht und kann daher keinen „erfolgreichen Abschluss“ dokumentieren. Trotz dieser fehlenden Grundlage fordert das Unternehmen eine Abschlussgebühr bzw. Servicepauschale von knapp 500 Euro. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist diese Forderung rechtlich nicht haltbar.
Unzulässige Gebühr für Datenlöschung
Zusätzlich empfiehlt das Unternehmen in demselben Schreiben, eine Löschung personenbezogener Daten zu veranlassen, falls keine weiteren Kontaktaufnahmen gewünscht seien. Dafür verlangt die FWW24 UG eine Gebühr von 96,60 Euro. Auch diese Forderung hält die Verbraucherzentrale für klar unrechtmäßig: Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Löschung personenbezogener Daten grundsätzlich kostenfrei.
Empfehlungen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
- Abschlussgebühr nicht zahlen.
- Löschung der personenbezogenen Daten kostenfrei einfordern.
- Im Zweifel Beratung der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen.
Fazit
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich von dem offiziell wirkenden Abschlusszertifikat der FWW24 UG nicht täuschen lassen. Die geforderten Gebühren für Zertifikat und Datenlöschung sind aus Sicht der Verbraucherzentrale nicht rechtskonform. Wer ein solches Schreiben erhält, sollte besonnen reagieren und sich beraten lassen.
