Halle. VZSA. Wenn jemand stirbt und mehrere Personen erben, bilden sie automatisch eine Erbengemeinschaft. Diese muss alle Entscheidungen, die das Erbe betreffen, gemeinsam und einstimmig fällen. Wenn das dann Geschwister sind, die schon über Jahre hinweg nicht mehr miteinander reden, ist die Harmonie hierbei nur schwer hinzukriegen. Aber auch, wenn durch Testament oder Erbvertrag bewusst mehrere Erben bestimmt wurden, kann sich das als schweres Erbe erweisen. Denn auch diese Erbengemeinschaft kann etwa alle Verträge nur gemeinsam unterzeichnen – was voraussetzt, dass alle die gleichen Interessen haben. Wer konfliktträchtige Auseinandersetzungen vermeiden will, sollte Nachlassfragen also rechtzeitig regeln. Der Ratgeber „Handbuch Testament“ der Verbraucherzentrale erklärt die verschiedenen erbrechtlichen Instrumente und zeigt, wie sich Vermögen den eigenen Vorstellungen entsprechend übertragen lässt.
Liegt kein Testament vor, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die verstorbene Person ihr Vermögen den nächsten Familienmitgliedern hinterlassen will – in der Regel den Kindern oder dem Ehepartner oder der -partnerin. Was aber gilt in einer Patchworkfamilie? Und wie können Alleinstehende regeln, dass diejenigen bedacht werden, die sich bis zum Lebensende um sie gekümmert haben? Aufgezeigt wird, was es mit Pflichtteilsansprüchen auf sich hat und was bei einer Erbengemeinschaft unbedingt zu regeln ist. An vielen Beispielen werden mögliche Konstellationen anschaulich erläutert, sodass sich hieraus Entscheidungshilfen für den eigenen Erbfall ergeben. Checklisten und Musterformulierungen bieten praktische Unterstützung, um alles rechtssicher festzuhalten. Ein eigenes Kapitel zeigt, wie sich ganz legal Steuern sparen lassen, wenn man beim Vererben und Verschenken alles richtig plant.
Der Ratgeber „Handbuch Testament“ hat 224 Seiten und kann per Telefon unter der Rufnummer (0211) 91 380-1555 oder im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de bestellt werden.