Polizeimeldungen vom Dienstag, 22.09.2026

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Polizeirevier Mansfeld-Südharz

Klostermansfeld – Ohne Führerschein unterwegs
In der Thondorfer Straße wurde am Montagabend eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Bei der Überprüfung eines Pkw und dessen Fahrer stellten die Polizeibeamten fest, dass der 28-Jährige nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Die am Pkw angebrachten amtlichen Kennzeichen gehörten ursprünglich an einen Fahrzeuganhänger. Der Pkw selbst war nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Ermittlungen wurden eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde untersagt.

Hettstedt – Grabbepflanzung entwendet
Am Wochenende haben Unbekannte von einer frisch bepflanzten Grabstätte auf dem Friedhof in der St.-Jakobi-Straße 13 Heidepflanzen entwendet. Hinweise zu Tatverdächtigen liegen nicht vor.

Eisleben – Diebstahl aus Pkw
Während der Verladearbeiten in einen Pkw mit Anhänger wurden am Montagabend gegen 22.30 Uhr zwei Taschen entwendet. In diesen befandn sich Bargeld, persönliche Dokumente und ein Handy. Das Fahrzeuggespann stand zur Tatzeit in der Pestalozzistraße und gehörte zu einem Händler auf dem Eisleber Wiesenmarkt. Diese war nach Beendigung der Veranstaltung mit dem Abbau seines Verkaufsstandes beschäftigt.

Hettstedt – Mülltonnen brennen
Im Innenstadtbereich brannten erneut in der Nacht zwei Mülltonnen aus Kunststoff. Die Feuerwehr kam zum Löscheinsatz. Am Brandort konnten Spuren gesichert werden. Zur Schadenshöhe liegen noch keine Angaben vor.

Fazit zur Eisleber Wiese
Der 505. Eisleber Wiesenmarkt wurde am Montagabend beendet. Die Polizei Mansfeld-Südharz hat mit eigenen und aus der Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt unterstellten Kräften für einen sicheren und friedlichen Verlauf gesorgt. Bisher wurden 29 Straftaten (2025: 35) durch die Beamten aufgenommen. Diese sind im Rahmen eines Volksfestes in dieser Größenordnung typisch. Insgesamt wurden elf Körperverletzungsdelikte angezeigt, acht davon am Sonnabend – dem Hauptveranstaltungstag. Im Ranking folgen vier Strafanzeigen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Zwei Ermittlungsverfahren wurden wegen des Verwendens Verfassungsfeindlicher Symbole/Parolen eingeleitet. Die durchgeführten Waffenkontrollen auf dem Festgelände führten zu drei Feststellungen mit entsprechenden Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Je zwei Strafanzeigen werden wegen Beleidigung, Diebstahls und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz auf dem Polizeirevier bearbeitet. In einem Fall wurden illegale Betäubungsmittel festgestellt.